Beschwerde über Wirtschaftswerbung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften, auf Plakatwänden oder im Internet – Werbung begegnet Verbrauchern in nahezu allen Medien. Verstoßen einzelne Werbeinhalte gegen anerkannte gesellschaftliche Grundwerte, etwa weil sie einen diskriminierenden Inhalt haben, so können Sie sich als Bürger beim Deutschen Werberat über die konkrete Werbemaßnahme beschweren.
Voraussetzungen
Anlass Ihrer Beschwerde sind Anzeigen (aus Printmedien und Internet), Plakatmotive, sonstige Maßnahmen der Außenwerbung (etwa LKW-Planen, Autowerbung) oder Spots, die Ihrer Meinung nach gegen anerkannte gesellschaftliche Grundwerte verstoßen.
Verfahrensablauf
Melden Sie dem Deutschen Werberat schriftlich die infrage stehenden Werbemaßnahmen, nutzen Sie dafür das bereitstehende Beschwerdeformular oder senden Sie ein Schreiben per E-Mail, Brief oder Fax.
- Damit der Werberat Ihre Beschwerde prüfen kann, müssen Sie das kritisierte Motiv oder eine entsprechende Beschreibung mit senden und begründen, wieso Sie es beanstanden. Sie müssen als Beschwerdeführer identifizierbar sein – anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
- Anschließend prüft der Werberat Ihre Beschwerde. Hält er sie für begründet, wendet er sich an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Wenn das Unternehmen das Motiv daraufhin nicht zurückzieht, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.
Erforderliche Unterlagen
Beschwerdeformular (online abrufbar) oder Schreiben mit diesen Mindestangaben:
- kritisiertes Werbemotiv, beziehungsweise eine kurze Beschreibung des Motivs
- Kontaktdaten (Name, Post- und/oder Emailadresse) des Beschwerdeführers
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig. Das heißt, dass er in einigen Bereichen, in denen er tätig wird, freiwillige Verhaltensregeln aufgestellt hat – zum Beispiel für die Werbung mit und vor Kindern in Fernsehen und Hörfunk oder für die Bewerbung von alkoholhaltigen Getränken (s. Weiterführende Informationen).
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch den Deutschen Werberat. 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.