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Baustellenvorankündigung

Allgemeine Informationen

Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten werden oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Der Behörde sind spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Mindestangaben auf dem vorgeschriebenen Formblatt zu übermitteln.

Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.

Achtung! Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am Bau tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz

Voraussetzungen

keine Angabe

Verfahrensablauf

  • Rufen Sie das vorgeschriebene Formular online ab (siehe –> Onlineantrag oder Formulare und weitere Angebote).
  • Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und übermitteln Sie den unterschriebenen Ausdruck der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Formular "Vorankündigung einer Baustelle"

Frist/Dauer

  • Vorlage der Vorankündigung: spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.06.2023

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