Vorankündigung einer Baustelle
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Damit die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei umfangreichen Bauvorhaben überwacht werden kann, müssen diese rechtzeitig der zuständigen Behörde angekündigt werden. Eine Vorankündigung ist nach der Baustellenverordnung (BaustellV) notwendig für jede Baustelle, bei der
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig arbeiten werden oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet
Der Behörde sind spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle die Mindestangaben auf dem vorgeschriebenen Formblatt zu übermitteln.
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Achtung! Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am Bau tätig oder werden besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt werden.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5, Arbeitsschutz
Verfahrensablauf
- Rufen Sie das vorgeschriebene Formular online ab siehe (–> Onlineantrag und Formulare).
- Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und übermitteln Sie den unterschriebenen Ausdruck der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Formular "Vorankündigung einer Baustelle"
Frist/Dauer
- Vorlage der Vorankündigung: spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 2 Baustellenverordnung (BaustellV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.07.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.