Schutzimpfungen durchführen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.
Empfohlene Schutzimpfungen
Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
- Diphterie (D/d)
- Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- humane Papillomaviren (HPV)
- Influenza
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Pertussis (aP/ap)
- Pneumokokken
- Poliomyelitis
- Rotaviren
- Röteln
- Tetanus (T)
- Varizellen
Für Erwachsene ab 50 Jahren zusätzlich:
- Gürtelrose (Herpes zoster)
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
keine
Kosten
Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.
Rechtsgrundlage
- § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.