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Suchtspezifische Krankenhausbehandlung (Qualifizierte Entzugsbehandlung) beantragen

Allgemeine Informationen

Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V

Die suchtspezifische Krankenhausbehandlung von Abhängigkeitskranken wird in psychiatrischen Kliniken oder Abteilungen durchgeführt. Ziel ist die Behandlung der körperlichen Abhängigkeit, weswegen sie auch als Entzugsbehandlung bezeichnet wird. Sie findet vor einer Entwöhnungstherapie statt.

Die Entgiftung erfolgt in der Regel stationär unter ärztlicher Aufsicht. Der Entzug der jeweiligen Substanz kann für den* Abhängigkeitskranken mit starken körperlichen und seelischen Missempfindungen verbunden sein. Diese können medikamentös gelindert werden und dauern solange, bis der Körper sich auf ein "Funktionieren ohne Suchtmittel" eingestellt hat – in der Regel nur einige Tage.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Voraussetzungen

  • Sie haben mit Unterstützung einer Suchtberatungsstelle oder des einweisenden Arztes oder des behandelnden Krankenhauses vorab die versicherungsrelevanten Fragen (vor allem der Kostenübernahme) geklärt. Die Entgiftung wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, bei privater Krankenversicherung wenden Sie sich zur Klärung der Kostenübernahme bitte an Ihre Krankenkasse.
  • Ein Arzt hat die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung festgestellt und bescheinigt.

Verfahrensablauf

  • Jeder Arzt kann auf Wunsch der oder des Betroffenen die stationäre Einweisung in ein Krankenhaus einleiten.
  • In der Regel jedoch führt der erste Weg in die Suchtberatungsstelle. Sie unterstützt auf dem Weg aus der Abhängigkeit und ist bei der Suche nach einem entsprechenden Entgiftungsplatz behilflich.
  • Die qualifizierte Entzugsbehandlung erfolgt meist in Fachkliniken oder in den zuständigen Abteilungen der psychiatrischen Landeskliniken oder der Allgemeinkrankenhäuser.

Erforderliche Unterlagen

  • ­Bezüglich der notwendigen Unterlagen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt, die Suchtberatungsstelle oder an Ihre Krankenkasse.

Frist/Dauer

  • Die Dauer einer Entzugsbehandlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der konsumierten Substanz.
  • Eine qualifizierte Entzugsbehandlung bei Alkoholabhängigkeit dauert etwa 21 Tage.
  • Bei einer Drogenabhängigkeit kann eine längere Behandlungsdauer erforderlich sein.

Tipp: Näheres zur Entzugsbehandlung können Sie bei den Suchtberatungs- und behandlungsstellen und Ihrer Krankenkasse erfragen.

Kosten

  • Zuzahlung: EUR 10,00 pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr

Näheres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse auch nach den Voraussetzungen der Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht .

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaflichen Zusammenhalt. 10.09.2025

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