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Veränderungsmitteilung an die Arbeitsagentur senden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihrer zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert alle Änderungen Ihrer persönlichen Daten und Verhältnissen mitzuteilen.

Hinweis: Sollten Sie Arbeitslosengeld und Bürgergeld erhalten (als sogenannter "Aufstocker*), müssen Sie sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Jobcenter die Änderungen mitteilen.

Nutzen Sie dafür unsere Online-Angebote.

Dazu müssen Sie sich anmelden. Haben Sie kein Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit, können Sie ein Benutzerkonto anlegen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Voraussetzungen

Sie müssen der zuständigen Stelle sofort mitteilen, wenn sich Änderungen in Ihrem Leben, zu Ihrer Wohnung, zu Ihrem Einkommen, zu Ihrer Beschäftigung oder Selbständigkeit, zu Ihrem Familienstand ergeben.

Hinweise:

  • Bei Aufnahme einer Beschäftigung sollten Sie sich nicht auf eventuelle Zusagen anderer verlassen, sie würden die Mitteilung übernehmen. Hierzu sind Sie ausschließlich selbst verpflichtet.
  • Beziehen Sie Bürgergeld müssen Sie vor Abschluss eines Mietvertrages die Zusicherung Ihres Jobcenters zur Übernahme der Aufwendungen für die Unterkunft einholen.

Verfahrensablauf

  • Die Mitteilung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie über das Internet erfolgen. Falls Sie sich telefonisch melden, reichen Sie bitte die schriftliche Mitteilung nach.
  • Reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem zuständigen Jobcenter ein. Sie erhalten einen neuen Leistungsbescheid, wenn sich Änderungen auf Grund Ihrer Mitteilung ergeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Veränderungsmitteilung
  • gegebenenfalls Nachweise zu den Änderungen

Frist/Dauer

Mitteilung: unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales) 06.06.2024

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