Postnachsendung beauftragen
Allgemeine Informationen
Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie die Deutsche Post AG mit der Nachsendung beauftragen. Ihre Briefe (und auf Wunsch auch Pakete und Päckchen) werden dann an die neue Adresse weitergeleitet.
Tipp: Als Service gibt die Deutsche Post AG Ihre neuen Adressdaten automatisch an andere Postdienstleister weiter, sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Der Nachsendeservice gilt für alle im Auftrag genannten Personen Ihres Haushalts. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Sendungen nachgesandt werden können – Zeitschriften und Zeitungen zum Beispiel nicht.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
- Beauftragen Sie die Nachsendung online über die eFiliale der Deutschen Post (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
- Alternativ gehen Sie in eine Filiale oder einen Paketshop von Deutsche Post / DHL, füllen Sie das Formular "Auftrag zur Nachsendung von Briefsendungen" aus und geben Sie es direkt vor Ort ab.
Frist/Dauer
Beauftragung:
- zwei bis drei Wochen vor Beginn (empfohlen)
- spätestens fünf Werktage vor Beginn
Nachsendezeitraum: sechs oder zwölf Monate (Verlängerung kostenpflichtig möglich)
Kosten
Online
Privatkunden
- für sechs Monate: EUR 23,90
- für zwölf Monate: EUR 30,90
Geschäftskunden
- für sechs Monate: EUR 39,90
- für zwölf Monate: EUR 42,90
In der Filiale
(nur für sechs Monate)
- Privatkunden: EUR 26,90
- Geschäftskunden: EUR 42,90
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Deutsche Post AG. 17.12.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.