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Technologietransfer, Zuschuss beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung des Technologietransfers in Unternehmen nach der "Förderrichtlinie EFRE/JTF-Technologieförderung 2021 bis 2027", Teil B.II Technologietransferförderung, Nr. 06700

Aus dem Programm "Technologietransferförderung" erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung, um sich neues technologisches Wissen anzueignen, den Technologiebedarf zu decken und zugleich das Risiko bei der Integration neuer Technologien zu mindern.

Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in Unternehmen. Inhalt dieser Projekte soll der Erwerb technologischen Wissens durch ein Unternehmen unmittelbar von einem Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers zur Realisierung neuer oder an einen neueren technischen Stand angepasster Produkte oder Verfahren sein.
Bestandteil der Förderung können auch Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen sein, die im Zusammenhang mit dem Erwerb technologischen Wissens stehen.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?

Förderfähig sind:

Technologieerwerb von Technologiegebern

  • Kosten für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung)
  • Kosten für Auftragsforschung zur Weiterentwicklung des erworbenen technologischen Wissens

Beratungsleistungen (von Technologiegebern und Technologiemittlern):

  • Kosten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen (Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern)

Eigene Personalkosten beim Technologienehmer (Antragsteller), soweit das Personal im Vorhaben tätig und die Weiterentwicklung beziehungsweise Anpassung des erworbenen technologischen Wissens im Unternehmen übernimmt.

Vorhabenbezogene Gemeinkosten. Diese werden als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 % auf die direkten Kosten als zuwendungsfähig anerkannt.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe
maximal 50 % der zuwendungsfähigen Kosten

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sitz des Unternehmens in Sachsen
  • keine gesellschaftsrechtliche oder personelle Verbindung zu Technologiegebern und Technologiemittlern
  • Nachweis der Marktgängigkeit der geplanten Entwicklungsergebnisse anhand eines Verwertungskonzeptes oder einer Vermarktungsstrategie

Ausgeschlossen ist die Förderung von:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (entsprechend den Leitlinien / Definition der EU, siehe oben)

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Starten Sie mit Ihrem Vorhaben bitte erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 03.02.2023

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