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Mittelstandsförderung - Kurzberatung, Förderung von Projektträgern (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/I.2 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05081)

Der Freistaat Sachsen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit geförderten Kurzberatungen. Der Freistaat Sachsen unterstützt dafür den Einsatz organisationseigene Berater bei Kammern, Verbänden und sonstigen Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter.

Ziel der Förderung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie natürlichen Personen vor einer Existenzgründung oder Unternehmensübernahme einen kostenlosen und diskriminierungsfreien, insbesondere nicht von der Mitgliedschaft in einer Organisation abhängigen Zugang zu Beratungsleistungen zu ermöglichen.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Festbeträge)

Höhe
Personalausgaben für den Berater (Arbeitgeber-Brutto nebst 15 % Personalgemeinkosten) und Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 5 % des AG-Brutto

  • 50 % der Beratungskosten
  • maximal 130 Tagewerke
  • bis zu EUR 250,00 je Tagewerk

Höchstbetrag
EUR 3.000

Mindestzuschuss
im Falle der Kofinanzierung durch Bund oder EU Förderung erst ab einem Zuschuss von EUR 1.000

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Projektträger von Beratungsangeboten:

  • Kammern
  • Verbände
  • sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter

Begünstigte

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • natürliche Personen

Verfahrensablauf

Sofern eine Finanzierung aus Programmen des Bundes und der EU möglich ist, beantragen Sie zunächst diese. In jedem Fall empfiehlt sich eine Beratung vor Antragstellung durch die Sächsische Aufbaubank (Beratung vor Ort).

  • Projektträger stellen ihren Antrag im Voraus bei der SAB.
  • Der Projektträger weist in seinem Antrag nach, dass bei sächsischen kleinen und mittleren Unternehmen ein Bedarf an zusätzlicher Beratung besteht, deren Finanzierung ohne Zuschuss nicht gesichert ist.
  • In der Anlage zum Antrag beschreibt der Projektträger detailliert das Beratungsvorhaben und macht Angaben zu den Beratern.
  • Die SAB prüft den Antrag und erteilt dem Projektträger einen Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.

Erfolgskontrolle

  • Im Anschluss an jede mindestens einstündige Beratung händigt der Projektträger dem beratenen Unternehmen einen Fragebogen aus.

Wiederholungsantrag

Die Förderung ist jährlich neu zu beantragen, dazu reicht der Projektträger die Unterlagen wie oben beschrieben ein. Die SAB überprüft anhand der geleisteten Beratungsstunden, ob weiterhin ein Bedarf besteht und entscheidet über die weitere Förderung.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung:

  • Antragsformular und Anlagen
  • für die Auszahlung: Abrufantrag
  • für die Erfolgskontrolle: Fragebogen zur Kurzberatung

Frist/Dauer

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabensbeginn vorliegt.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank, Förderbank. 09.03.2022

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