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Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung beantragen

Allgemeine Informationen

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lkw) und D1, D1E, D und DE (Bus) werden längstens für fünf Jahre erteilt.

Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrerlaubnisinhaber* seine Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist. Ebenfalls dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis fehlt. Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn Sie eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen, nachdem Ihre bisherige abgelaufen ist.

Hinweis:

Mit der Verlängerung wird ein neuer Karten-Führerschein ausgestellt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Verfahrensablauf

Stellen Sie sich persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vor für

  • den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
  • den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ablauf Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
  • bisheriger Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr), wenn die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE
    • über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert oder
    • nach Ablauf der Geltungsdauer für einen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausreichenden Zeitraum oder
    • nach Ablauf der Geltungsdauer einem bereits 50-jährigen Bewerber wieder erteilt werden soll

Unter "Hinweise (Besonderheiten)" (siehe unten) finden Sie genauere Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen.

Frist/Dauer

Verlängerungsantrag: frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis

Kosten

ab EUR 33,20

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024

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