Fahrerlaubnis, Verlängerung einer Befristung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, C1, C1E (Lkw) und D1, D1E, D und DE (Bus) werden längstens für fünf Jahre erteilt.
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird auf Antrag des Inhabers jeweils um fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrerlaubnisinhaber* seine Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nachweist. Ebenfalls dürfen keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis fehlt. Diese Voraussetzungen gelten auch, wenn Sie eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis beantragen, nachdem Ihre bisherige abgelaufen ist.
Hinweis:
Mit der Verlängerung wird ein neuer Karten-Führerschein ausgestellt.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Zuständige Stelle
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Verfahrensablauf
Stellen Sie sich persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde vor für
- den Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ablauf Ihrer bisherigen Fahrerlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (ersatzweise eine aktuelle Bestätigung der Personendaten durch die Meldebehörde)
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Foto
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre)
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr), wenn die Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D, DE
- über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlängert oder
- nach Ablauf der Geltungsdauer für einen über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinausreichenden Zeitraum oder
- nach Ablauf der Geltungsdauer einem bereits 50-jährigen Bewerber wieder erteilt werden soll
Unter "Hinweise (Besonderheiten)" (siehe unten) finden Sie genauere Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen.
Frist/Dauer
Verlängerungsantrag: frühestens 6 Monate und spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis
Kosten
ab EUR 33,20
Rechtsgrundlage
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) – Fahrerlaubnis und Führerschein
- § 23 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
- § 24 FeV – Verlängerung von Fahrerlaubnissen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.