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Elektronische Gesundheitskarte (eGK), Meldung von Änderungen an die Krankenkasse

Allgemeine Informationen

Ändert sich Ihr Name, Ihre Adresse oder der Familienstand, so müssen Sie dieses unverzüglich Ihrer zuständigen Krankenkasse bekannt geben. Sie erhalten daraufhin eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK). Bis zum Erhalt der neuen Gesundheitskarte behält die alte ihre Gültigkeit.

Ansprechstelle

Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)

–> Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie eine formlose Mitteilung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Einige Krankenkassen bieten auch Online-Formulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Verfügt Ihre Krankenkasse über eine Online-Geschäftsstelle, können Sie auch dort die betreffenden Änderungen übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

Meldung: unverzüglich

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 22.03.2024

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