Rentenversicherung (Rentenempfänger), Namensänderung mitteilen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie dies Ihrer Rentenversicherung mitteilen. Wenn Sie bereits eine Rente erhalten, müssen Sie die Namensänderung dem Renten Service der Deutschen Post AG mitteilen.
Zuständige Stelle
Renten Service [Deutsche Post AG]
Hausanschrift
13497 Berlin
Telefon (Inland)
+49 221 5692-444
Telefon (Ausland)
+49 221 5692-777
E-Mail
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/kontakt/kontakt.html
Fax
+49 221 5692-776
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Als Rentenempfänger oder Rentenempfängerin können Sie den Renten Service der Deutschen Post AG nutzen. Mit diesem erledigen Sie die Mitteilung einfach online.
- Alternativ können Sie das Formular für die Änderungsanzeige auch ausdrucken und postalisch verschicken (siehe Zuständige Stelle)
- Ihre Änderungsanzeige wird dann an Ihre Rentenversicherung weitergeleitet.
Tipp: Sollten Sie umgezogen sein, können Sie dem Renten Service auf dem gleichen Formular Ihre neue Adresse mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Personalausweises (mit neuem Namen)
oder - bei Heirat: Eheurkunde
- bei Scheidung: beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 119 Abs. 4 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI) - Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 16.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.