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Meldebescheinigung beantragen

Allgemeine Informationen

Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Wohnung neu anmelden, erhalten Sie eine amtliche Meldebescheinigung.

Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Auf Antrag können Sie außerdem eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält folgende zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind:

  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung
  • zum gesetzlichen Vertreter: Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • zum Ehegatten oder Lebenspartner: Familienname, Vornamen, Geburtsname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Geschlecht, derzeitige Anschriften, Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • zu minderjährigen Kindern: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift im Inland, Sterbedatum, Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke
  • Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, Passes oder Passersatzpapiers, der eID-Karte

Der Datenumfang der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung darf je nach Verwendungszweck unterschritten werden.

Zuständige Stelle

  • Meldebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • bei elektronischer Meldebescheinigung: SAKD

Voraussetzungen

bei elektronischer Beantragung:

  • Identitätsnachweis: Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und der sechsstelligen PIN
  • AusweisApp
  • externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem

Verfahrensablauf

Sie können die Meldebescheinigung persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der jeweils zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Elektronische Meldebescheinigung

Melden Sie sich unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion direkt am Auskunftssystem des Sächsischen Melderegisters an (siehe –> Onlineantrag). Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich.

  • Wählen Sie den Menüpunkt „Auskunft“ und starten Sie den Anfrageassistenten für die elektronische Meldebescheinigung. Sie werden durch den weiteren Prozess geführt.
  • Die elektronische Meldebescheinigung wird nach Auftragsbestätigung sofort erstellt und kann als elektronisches Dokument heruntergeladen werden.
  • Für eine Erweiterung des Datenumfangs der Bescheinigung wählen Sie in der Erfassungsmaske aus den angebotenen zusätzlichen Datenkategorien.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis
  • bei elektronischer Beantragung: Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion

Frist/Dauer

  • bei persönlichem Antrag: in der Regel sofort
  • bei schriftlicher Beantragung und Zustellung: einige Tage
  • bei elektronischer Beantragung: in der Regel sofort

Kosten

  • EUR 12,00
  • bei elektronischer Ausstellung: keine

Hinweis: Überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 22.08.2025

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