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Einbürgerungstest, Prüfungstermin vereinbaren

Allgemeine Informationen

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse sind in Deutschland Voraussetzung für eine Einbürgerung. Diese werden in der Regel mit dem bestandenen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Um den Test zu bestehen, müssen auf einem Fragebogen 17 von 33 "Multiple-Choice"-Fragen richtig beantwortet werden. Einen Testfragebogen können Sie auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abrufen.

  • Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht und damit ein Einbürgerungstest entbehrlich, wenn Sie (ausschließlich) einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen können.
  • Minderjährige unter 16 Jahren sind von der Voraussetzung und dem Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse befreit. Dies trifft auch auf Personen zu, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund ihres Alters gänzlich nicht in der Lage sind, die Voraussetzung der staatsbürgerlichen Kenntnisse zu erfüllen.

Die Bundesländer bieten zur gezielten Vorbereitung auf den Test Einbürgerungskurse an.

Zuständige Stelle

Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Bei Prüfungsbeginn erhalten Sie einen amtlich zugelassenen Fragebogen mit 33 Fragen.
  • Sie haben 60 Minuten Zeit, die Fragen zu beantworten.
  • Die Testfragebögen werden nach Abschluss der Prüfung zentral ausgewertet.
  • Anschließend erhalten Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung über Ihr persönliches Testergebnis.
  • Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantwortet haben, haben Sie den Test bestanden.
  • Mit der Bescheinigung können Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen.
  • Haben Sie weniger als 17 Fragen richtig beantwortet, haben Sie den Test nicht bestanden, aber die Möglichkeit, diesen zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.

Wenn Sie einen Einbürgerungstest ablegen möchten, vereinbaren Sie mit der (von der Staatsangehörigkeitsbehörde genannten) Prüfstelle einen Prüfungstermin. Haben Sie einen Integrationskurs besucht, können Sie möglicherweise auch über den Kursanbieter zum Test angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

gültiges Ausweisdokument

Frist/Dauer

keine

Kosten

EUR 25,00

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 11.04.2024

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