Beschwerde über Spammails (gewerblich)
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Werden Ihrem Unternehmen unerwünschte elektronische Werbemitteilungen, so genannte Spammails, zugeschickt, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Diese Werbemails stellen in der Regel einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Einen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder sich an einen Verband wenden, der Beschwerden über Spammails entgegennimmt.
Spammails verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Unterlassungsanspruch können Sie oder jedes andere betroffene Unternehmen und jeder rechtsfähige Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen geltend machen.
Ansprechstelle
Voraussetzungen
Ihr Unternehmen erhält unaufgefordert werbliche E-Mails.
Verfahrensablauf
E-Mail an die Internet-Beschwerdestelle
- Für alle E-Mails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden:
allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de - Für alle E-Mails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen:
besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de
E-Mail an die Wettbewerbszentrale:
- Reichen Sie die Beschwerde über das Onlineformular ein
Nachdem die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie werden aufgefordert, die betreffende Spammail nebst Kopfzeile (Header) an die Beschwerdestelle zu senden.
Erforderliche Unterlagen
Spammail mit Kopfzeile (Originalheader)
Frist/Dauer
keine Angaben
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(Schadensersatzpflicht) - § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
(Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) - § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Zweck des Gesetzes) - § 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Verbot unlauteren Wettbewerbs) - § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Unzumutbare Belästigungen - § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
(Beseitigung und Unterlassung)
Freigabevermerk
eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 13.01.2015
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.