Grünes Kennzeichen für bestimmte, zulassungsfreie Fahrzeuge
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund.
Hierzu zählen unter anderem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
keine Angaben
Verfahrensablauf
Antragstellung
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter* (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, wenn eine erstmalige Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wird (zum Beispiel bei Einfuhr).
Wunschkennzeichen
Wenn Sie das grüne Kennzeichen als Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Beantragung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht der Zuteilung eines grünen Kennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.
Hinweis: Ihre Versicherung und das Finanzamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden (Formulare & Online-Dienste)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
- Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
- gültiger Prüfbericht der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
- bisherige Kennzeichen (außer wenn stillgelegt)
- wenn das Fahrzeug vor dem 1. Oktober 2005 stillgelegt oder gelöscht wurde: zusätzlich die Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Formulare & Online-Dienste)
Die Unterlagen können im Einzelfall – vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung – um weitere Nachweise zu ergänzen sein. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.
Da Sie hochwertige und fälschungssichere Zulassungsbescheinigungen erhalten, legen Sie der Zulassungsbehörde bitte Ihre persönlichen oder betrieblichen Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vor. Einfache Kopien genügen in der Regel nicht.
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einem ausgefüllten Muster aus Papier (ehemalige Bezeichnung: "Doppelkarte") oder aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung "eVB"). Über diese eVB werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Frist/Dauer
keine
Kosten
- EUR 18,60 bis EUR 32,50
- für ein Wunschkennzeichen: zusätzlich
- für die Zuteilung des Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung (gegebenenfalls): EUR 2,60
- wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind: zusätzlich EUR 15,30
- wenn Klebesiegel verwendet werden: zusätzlich EUR 0,30 pro Stück
- wenn der Fahrzeugbrief von der Bank bei der Zulassungsbehörde hinterlegt wird: zusätzlich bis zu EUR 20,40
- wenn der Fahrzeugbrief ersetzt werden muss (weil zum Beispiel keine weiteren Einträge möglich sind): zusätzlich bis zu EUR 23,00
- wenn gleichzeitig eine technische Änderung vorgenommen wird: zusätzlich EUR 10,20
Rechtsgrundlage
- § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- § 9 Absatz 2 FZV – besondere Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.08.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.