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Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis verlängern

Allgemeine Informationen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.

Achtung! Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus kann nur dann erfolgen, wenn ein leistungspsychologisches Gutachten die Eignung bestätigt.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Führungszeugnis Belegart "O"
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise augenärztliches Zeugnis
    Diese Untersuchung können Sie bei Augenärzten oder von Betriebs- oder Arbeitsmedizinern, einem Arzt* einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • nur bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: zusätzlich leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Frist/Dauer

Verlängerungsdauer: maximal fünf Jahre

Kosten

EUR 38,00

Hinweis: Für das Führungszeugnis fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr. 04.06.2024

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