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Immatrikulation, Unterlagen einreichen

Allgemeine Informationen

Mit der Immatrikulation in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen um einen akademischen Abschluss zu erreichen.

Voraussetzung für eine Immatrikulation ist, dass Sie sich ordnungsgemäß bei der betreffenden Hochschule beworben haben, die Zugangsvoraussetzungen für den betreffenden Studiengang besitzen und alle angeforderten Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen beigebracht haben.

Zuständige Stelle

Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen

Universitäten

Technische Universität Dresden

Kontaktstelle: ServiceCenterStudium

https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium

E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de

Telefon: +49 351 463-42000

 

Universität Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat

https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/immatrikulation-und-studienstart/immatrikulation

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de

Telefon: +49 341 9732058

 

Technische Universität Chemnitz

Kontaktstelle: Studierendenservice

https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/bewerbung/index.php

E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de

Telefon: +49 371 53133333

 

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Kontaktstelle: Studierendenservice

https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/immatrikulation

E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de

Telefon: +49 351 4623991

 

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat

www.htwk-leipzig.de/immatrikulation

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de

Telefon: +49 341 3076 - 6504, oder - 6505

 

Hochschule Mittweida

Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice

https://www.studium.hs-mittweida.de/studienorganisation/studienorganisatorische-ablaeufe/

E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de

Telefon: k. A.

 

Hochschule Zittau/Görlitz

Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales

https://ecampus.hszg.de

E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de

Telefon: +49 3583 6123041

 

Westsächsische Hochschule Zwickau

Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten

https://www.fh-zwickau.de/studium/studierende/studienorganisation/studienangelegenheiten/

E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de

Telefon: +49 375-536 1185

 

Kunst- und Musikhochschulen

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat der HMT Leipzig

https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienanfaenger/inskription

E-Mail-Adresse: ines.schmied@hmt-leipzig.de

Telefon: +49 341-2144625

 

Palucca-Hochschule für Tanz Dresden

Kontaktstelle: Studentenbüro

https://palucca.eu/service/studienberatung/studierendenbuero

E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu

Telefon: +49 (0)351 25906-20, -21, -75

 

Hochschule für Bildende Künste Dresden

Kontaktstelle: Referat für Studienangelegenheiten

https://www.hfbk-dresden.de/studium/studienorganisation/formulare-informationen

E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de

Telefon: +49 351 4402 2140 oder -2219

 

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Kontaktstelle: k. A.

www.hfmdd.de

E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de

Telefon: k. A.

 

Berufsakademie/Duale Hochschule Sachsen

Kontaktstelle: standortabhängig

https://selfservice.campus-dual.de/

E-Mail-Adresse: selfservice@campus-dual.de

Telefon: standortabhängig

 

Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.

Voraussetzungen

  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
  • Sie müssen einen Semesterbeitrag und ggf. eine Studiengebühr bezahlen.
  • Wenn Sie einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder -beschränkungen studieren möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.
  • Sie dürfen eine Prüfung, die Bestandteil des gewählten Studienganges ist, nicht endgültig nicht bestanden haben.
  • Weiteres ist in § 19 SächsHSG geregelt.

Verfahrensablauf

Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie immatrikuliert sein.

    1. Registrierung bei der Hochschule im Online-Portal
    2. Dateneingabe zur Beantragung der Immatrikulation
    3. Hochladen der geforderten Unterlage oder postalischer Versand der angeforderten Unterlagen an die Hochschule
    4. In NC-Studiengängen müssen Sie die Unterlagen i.d.R. erst nach erfolgter Zulassung an die Hochschule senden
    5. Zahlung des Semesterbeitrages und der ggf. anfallen Studiengebühr nach Aufforderung durch die Hochschule
    6. Sie müssen dann umgehend Ihre eigene gesetzliche Krankenkasse darüber informieren, an welcher Hochschule Sie Ihr Studium aufnehmen wollen.
    7. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen, Eingang des Geldes und nach Eingang der Rückmeldung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erfolgt die Immatrikulation an der Hochschule
    8. Als Nachweis erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung und einen Studierendenausweis.

Erforderliche Unterlagen

Die Beantragung einer Immatrikulation erfolgt i.d.R. in Verbindung mit der Leistung „Bewerbung zum Studium“

Liegen alle Voraussetzungen gemäß § 18 SächsHSG vor kann der Bewerber gemäß § 19 SächsHSG immatrikuliert werden wenn, keine Gründe zur Versagung der Immatrikulation vorliegen.

Zur Prüfung der Versagungsgründe kann es auf die Person bezogen notwendig sein, dass weitere Unterlagen eingereicht werden müssen

z.B.:

  • Nachweis von Deutschkenntnissen, wenn die Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben wurde,
  • Bei bisherigen Studienzeiten, Immatrikulations- und oder Exmatrikulationsbescheinigungen
  • Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

Ggf. weitere Unterlagen oder Anträge gemäß Anforderung der Hochschule.

Frist/Dauer

Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und auf der Webseite bekannt gegeben.

In NC-Studiengängen werden die Fristen zur Einreichung der Immatrikulationsunterlagen i.d.R. per Bescheid (bitte immer Ihre E-Mails prüfen) mitgeteilt. Die Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, sonst kann der Studienplatz verloren gehen!

Kosten

Kosten entstehen bei der Immatrikulation durch Zahlen des Semesterbeitrags und ggf. Studiengebühren

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 09.12.2024

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Ortsauswahl

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