Immatrikulation, Unterlagen einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen bis zu einem bestimmten Termin zurückgeschickt werden, damit die Immatrikulation erfolgt.
Zuständige Stelle
Hochschule, die Ihnen die Zulassung erteilte
(Geben Sie in das Amt24-Suchfeld "Hochschule" oder "Universität" und den Standort ein.)
Voraussetzungen
- Zulassungsbescheid
- fristgerechte schriftliche Annahme des Studienplatzes
Verfahrensablauf
- Die Immatrikulation erfolgt meist auf dem Postweg, nur selten ist das persönliche Erscheinen notwendig.
- Überweisen Sie den Semesterbeitrag, um die Studienunterlagen (Semesterausweis und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester) zu erhalten.
- Mit der Immatrikulation sind Sie als Student bzw. Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
- Zulassungsbescheid
- ausgefüllte Erklärung, dass der Studienplatz angenommen wird
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Nachweis der Studierfähigkeit bei Bestehen eines Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (zum Beispiel Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
- Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk, falls bereits eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule erfolgte
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- gesundheitliche Bescheinigung (vom Hausarzt)
- Quittungen über eingezahlten Studentenwerksbeitrag (Dieser kann eventuell auch vor Ort bar bezahlt werden)
- Quittung über eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
- Fotos (in der Regel zwei Fotos im Passformat 45 x 35 mm)
- Lebenslauf
Ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:
- den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- die Aufenthaltsgenehmigung (Studentenvisum)
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.
Frist/Dauer
auf dem Zulassungsbescheid vermerkt
Kosten
Semesterbeitrag: die Höhe variiert zwischen den Hochschulen
Rechtsgrundlage
- § 19 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Immatrikulation
- Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.