Immatrikulation, Unterlagen einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit der Immatrikulation in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen um einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Voraussetzung für eine Immatrikulation ist, dass Sie sich ordnungsgemäß bei der betreffenden Hochschule beworben haben, die Zugangsvoraussetzungen für den betreffenden Studiengang besitzen und alle angeforderten Unterlagen zum Nachweis der Voraussetzungen beigebracht haben.
Zuständige Stelle
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Universität Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/immatrikulation-und-studienstart/immatrikulation
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732058
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Studierendenservice
https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/bewerbung/index.php
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle: Studierendenservice
https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/immatrikulation
E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
www.htwk-leipzig.de/immatrikulation
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 - 6504, oder - 6505
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
https://www.studium.hs-mittweida.de/studienorganisation/studienorganisatorische-ablaeufe/
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de
Telefon: k. A.
Hochschule Zittau/Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 6123041
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
https://www.fh-zwickau.de/studium/studierende/studienorganisation/studienangelegenheiten/
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1185
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat der HMT Leipzig
https://www.hmt-leipzig.de/de/home/mein-studium/studienanfaenger/inskription
E-Mail-Adresse: ines.schmied@hmt-leipzig.de
Telefon: +49 341-2144625
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
https://palucca.eu/service/studienberatung/studierendenbuero
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 (0)351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studienangelegenheiten
https://www.hfbk-dresden.de/studium/studienorganisation/formulare-informationen
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 351 4402 2140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Kontaktstelle: k. A.
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Telefon: k. A.
Berufsakademie/Duale Hochschule Sachsen
Kontaktstelle: standortabhängig
https://selfservice.campus-dual.de/
E-Mail-Adresse: selfservice@campus-dual.de
Telefon: standortabhängig
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Voraussetzungen
- Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
- Sie müssen einen Semesterbeitrag und ggf. eine Studiengebühr bezahlen.
- Wenn Sie einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder -beschränkungen studieren möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.
- Sie dürfen eine Prüfung, die Bestandteil des gewählten Studienganges ist, nicht endgültig nicht bestanden haben.
- Weiteres ist in § 19 SächsHSG geregelt.
Verfahrensablauf
Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie immatrikuliert sein.
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- Registrierung bei der Hochschule im Online-Portal
- Dateneingabe zur Beantragung der Immatrikulation
- Hochladen der geforderten Unterlage oder postalischer Versand der angeforderten Unterlagen an die Hochschule
- In NC-Studiengängen müssen Sie die Unterlagen i.d.R. erst nach erfolgter Zulassung an die Hochschule senden
- Zahlung des Semesterbeitrages und der ggf. anfallen Studiengebühr nach Aufforderung durch die Hochschule
- Sie müssen dann umgehend Ihre eigene gesetzliche Krankenkasse darüber informieren, an welcher Hochschule Sie Ihr Studium aufnehmen wollen.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen, Eingang des Geldes und nach Eingang der Rückmeldung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erfolgt die Immatrikulation an der Hochschule
- Als Nachweis erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung und einen Studierendenausweis.
Erforderliche Unterlagen
Die Beantragung einer Immatrikulation erfolgt i.d.R. in Verbindung mit der Leistung „Bewerbung zum Studium“
Liegen alle Voraussetzungen gemäß § 18 SächsHSG vor kann der Bewerber gemäß § 19 SächsHSG immatrikuliert werden wenn, keine Gründe zur Versagung der Immatrikulation vorliegen.
Zur Prüfung der Versagungsgründe kann es auf die Person bezogen notwendig sein, dass weitere Unterlagen eingereicht werden müssen
z.B.:
- Nachweis von Deutschkenntnissen, wenn die Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben wurde,
- Bei bisherigen Studienzeiten, Immatrikulations- und oder Exmatrikulationsbescheinigungen
- Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch
Ggf. weitere Unterlagen oder Anträge gemäß Anforderung der Hochschule.
Frist/Dauer
Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt und auf der Webseite bekannt gegeben.
In NC-Studiengängen werden die Fristen zur Einreichung der Immatrikulationsunterlagen i.d.R. per Bescheid (bitte immer Ihre E-Mails prüfen) mitgeteilt. Die Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, sonst kann der Studienplatz verloren gehen!
Kosten
Kosten entstehen bei der Immatrikulation durch Zahlen des Semesterbeitrags und ggf. Studiengebühren
Rechtsgrundlage
- § 19 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Immatrikulation
- Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 09.12.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.