Studienbeurlaubung ("Urlaubssemester") beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung.
Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus und können gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) Prüfungsleistungen erbringen, sofern es Ihnen möglich ist.
Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Beantragung einer Beurlaubung bei den zuständigen Stellen informieren, wie es sich mit der Gewährung von eventuell in Anspruch genommenen finanziellen Leistungen, zum Beispiel Kindergeld oder BAföG, während eines Beurlaubungssemesters verhält.
Zuständige Stelle
Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen
Universitäten
Technische Universität Dresden
Kontaktstelle: ServiceCenterStudium
https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium
E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de
Telefon: +49 351 463-42000
Universität Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/beurlaubung
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de
Telefon: +49 341 9732058
Technische Universität Chemnitz
Kontaktstelle: Studierendenservice
https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/urlaub.php
E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de
Telefon: +49 371 53133333
Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Kontaktstelle: Studierendenservice
https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/beurlaubung
E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de
Telefon: +49 351 4623991
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
Kontaktstelle: Studierendensekretariat
www.htwk-leipzig.de/studieren/im-studium/rueckmeldung-und-beurlaubung
E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de
Telefon: +49 341 3076 - 6504, oder - 6505
Hochschule Mittweida
Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice
E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de
Telefon: k. A.
Hochschule Zittau/Görlitz
Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales
E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de
Telefon: +49 3583 6123041
Westsächsische Hochschule Zwickau
Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten
E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de
Telefon: +49 375-536 1185
Kunst- und Musikhochschulen
Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig
Kontaktstelle: Referatsleiterin Studienangelegenheiten HMT Leipzig
https://www.hmt-leipzig.de/studium/im-studium
E-Mail: inka.daubner-mensching@hmt-leipzig.de
Telefon: +49 341-2144620
Palucca-Hochschule für Tanz Dresden
Kontaktstelle: Studentenbüro
https://palucca.eu/service/studienberatung/studierendenbuero
E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu
Telefon: +49 (0)351 25906-20, -21, -75
Hochschule für Bildende Künste Dresden
Kontaktstelle: Referat für Studienangelegenheiten
https://www.hfbk-dresden.de/studium/studienorganisation/formulare-informationen
E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de
Telefon: +49 351 4402 2140 oder -2219
Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Kontaktstelle: k. A.
www.hfmdd.de
E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de
Telefon: k. A.
Duale Hochschule Sachsen
Kontaktstelle: standortabhängig
E-Mail-Adresse: standortabhängig
Telefon: standortabhängig
Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.
Voraussetzungen
Die Beurlaubung für ein Semester muss beantragt werden.
- Der Antrag auf Beurlaubung ist fristgerecht bei der zuständigen Hochschule einzureichen.
- Voraussetzung ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
- Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe –> Erforderliche Unterlagen.
- Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich. Wenn Sie einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder -beschränkungen studieren möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.
Verfahrensablauf
- Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung.
- Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
- Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.
Erforderliche Unterlagen
Beurlaubungs-Antrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:
- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden
- Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
- Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
- Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
- Nachweis eines studienbedingten Praktikums
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland
- Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen
Frist/Dauer
- Antrag auf Beurlaubung: entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule, in der Regel innerhalb der Rückmeldefrist zum Semester
Näheres regeln die Immatrikulationsordnungen.
Kosten
- Die Beantragung einer Beurlaubung ist gebührenfrei.
- Der Semesterbeitrag für das betreffende Semester muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gezahlt worden sein.
- Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen.
Rechtsgrundlage
- § 21 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Rückmeldung, Beurlaubung, Fristenberechnung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 10.03.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.