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Studienbeurlaubung ("Urlaubssemester") beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung.

Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus und können gemäß des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) Prüfungsleistungen erbringen, sofern es Ihnen möglich ist.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor Beantragung einer Beurlaubung bei den zuständigen Stellen informieren, wie es sich mit der Gewährung von eventuell in Anspruch genommenen finanziellen Leistungen, zum Beispiel Kindergeld oder BAföG, während eines Beurlaubungssemesters verhält.

Zuständige Stelle

Kontaktstellen der sächsischen Hochschulen

Universitäten

Technische Universität Dresden

Kontaktstelle: ServiceCenterStudium

https://tu-dresden.de/studium/im-studium/beratung-und-service/servicecenterstudium

E-Mail-Adresse: servicecenter.studium@tu-dresden.de

Telefon: +49 351 463-42000

 

Universität Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat

https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/beurlaubung

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@uni-leipzig.de

Telefon: +49 341 9732058

 

Technische Universität Chemnitz

Kontaktstelle: Studierendenservice

https://www.tu-chemnitz.de/studierendenservice/studserv/urlaub.php

E-Mail-Adresse: studierendenservice@tu-chemnitz.de

Telefon: +49 371 53133333

 

Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Kontaktstelle: Studierendenservice

https://www.htw-dresden.de/studium/im-studium/studierendenservice/beurlaubung

E-Mail-Adresse: studentensekretariat@htw-dresden.de

Telefon: +49 351 4623991

 

Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig

Kontaktstelle: Studierendensekretariat

www.htwk-leipzig.de/studieren/im-studium/rueckmeldung-und-beurlaubung

E-Mail-Adresse: studierendensekretariat@htwk-leipzig.de

Telefon: +49 341 3076 - 6504, oder - 6505

 

Hochschule Mittweida

Kontaktstelle: Dezernat Studierendenservice

https://www.studium.hs-mittweida.de/studienorganisation/studienorganisatorische-ablaeufe/beurlaubung/

E-Mail-Adresse: studang@hs-mittweida.de

Telefon: k. A.

 

Hochschule Zittau/Görlitz

Kontaktstelle: Dezernat Studium und Internationales

https://www.hszg.de/studium/dein-weg-durchs-studium/zulassungsamtstudierendensekretariat/urlaubssemester

E-Mail-Adresse: stud.info@hszg.de

Telefon: +49 3583 6123041

 

Westsächsische Hochschule Zwickau

Kontaktstelle: Dezernat Studienangelegenheiten

https://www.fh-zwickau.de/studium/studierende/studienorganisation/studienangelegenheiten/beurlaubung/

E-Mail-Adresse: studieren@fh-zwickau.de

Telefon: +49 375-536 1185

 

Kunst- und Musikhochschulen

Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig

Kontaktstelle: Referatsleiterin Studienangelegenheiten HMT Leipzig

https://www.hmt-leipzig.de/studium/im-studium

E-Mail: inka.daubner-mensching@hmt-leipzig.de

Telefon: +49 341-2144620

 

Palucca-Hochschule für Tanz Dresden

Kontaktstelle: Studentenbüro

https://palucca.eu/service/studienberatung/studierendenbuero

E-Mail-Adresse: studentenbuero@palucca.eu

Telefon: +49 (0)351 25906-20, -21, -75

 

Hochschule für Bildende Künste Dresden

Kontaktstelle: Referat für Studienangelegenheiten

https://www.hfbk-dresden.de/studium/studienorganisation/formulare-informationen

E-Mail-Adresse: referat-sta@hfbk-dresden.de

Telefon: +49 351 4402 2140 oder -2219

 

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Kontaktstelle: k. A.

www.hfmdd.de

E-Mail-Adresse: it@hfmdd.de

Telefon: k. A.

 

Duale Hochschule Sachsen

Kontaktstelle: standortabhängig

https://www.dhsn.de/

E-Mail-Adresse: standortabhängig

Telefon: standortabhängig

Sollte zu Ihrer Hochschule keine Kontaktstelle angegeben sein, informieren Sie sich bitte direkt auf den Websites der Hochschule.

Voraussetzungen

Die Beurlaubung für ein Semester muss beantragt werden.

  • Der Antrag auf Beurlaubung ist fristgerecht bei der zuständigen Hochschule einzureichen.
  • Voraussetzung ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
  • Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe –> Erforderliche Unterlagen.
  • Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich. Wenn Sie einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder -beschränkungen studieren möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.

Verfahrensablauf

  • Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung.
  • Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
  • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.

Erforderliche Unterlagen

Beurlaubungs-Antrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:

  • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden
  • Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
  • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
  • Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
  • Nachweis eines studienbedingten Praktikums
  • Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland
  • Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen

Frist/Dauer

  • Antrag auf Beurlaubung: entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule, in der Regel innerhalb der Rückmeldefrist zum Semester

Näheres regeln die Immatrikulationsordnungen.

Kosten

  • Die Beantragung einer Beurlaubung ist gebührenfrei.
  • Der Semesterbeitrag für das betreffende Semester muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits gezahlt worden sein.
  • Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 10.03.2025

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