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Bürgschaftsprogramm Sachsen, Ausfallbürgschaft beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Ausfallbürgschaft gegenüber Kreditgebern nach dem Landesbürgschaftsprogramm

Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, übernimmt die Sächsische Aufbaubank Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (zum Beispiel Kreditinstituten, Leasinggebern und Versicherungsunternehmen).

Verbürgt werden Kredite und Avale für folgende Maßnahmen:

  • Investitionen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
  • auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
  • Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen

Konditionen

Art der Förderung:
Ausfallbürgschaft

Bürgschaftsanteil:

  • bei Betriebsmittelfinanzierungen in der Regel 50 bis 60 %
  • bei Investitionen maximal 80 % des Kreditvolumens

Bürgschaftsbetrag:

  • von EUR 2,5 Millionen bis EUR 20 Millionen für alle Nicht-KMU und KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
  • bei Bürgschaften unter EUR 2,5 Millionen unterstützt Sie die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Laufzeit:

  • wird nach den Erfordernissen des Einzelfalls festgelegt
  • bis zu acht Jahren bei Betriebsmittelfinanzierungen
  • bis zu 15 Jahren für Investitionsdarlehen
  • in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte gemeinsam mit der Hausbank

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler*
  • natürliche Personen (auch Existenzgründer), die sich mithilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen

Weitere Voraussetzungen

  • Der Sitz beziehungsweise die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens ist in Sachsen.
  • Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Antragsteller bei normalem wirtschaftlichem Verlauf erwartet werden kann.
  • Einhaltung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben

*) Um verständlich zu bleiben, müssen wir uns an einigen Stellen auf die gesetzlich vorgegebenen Personenbezeichnungen beschränken, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Achtung! Bei Unternehmen der sogenannten sensiblen Sektoren ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Ausgeschlossen von der Förderung:

  • Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten
  • die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online hier über Amt24 oder direkt über die SAB.
  • Ihre Hausbank fügt dem Antrag eine Stellungnahme bei und leitet die Unterlagen an die SAB weiter, welche diesen dann bearbeitet.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck, Einzelheiten stimmen Sie bitte mit Ihrem Kreditinstitut ab.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: Vor Beginn des Vorhabens

Stellen Sie den Bürgschaftsantrag vor Abschluss des Kreditvertrages. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.

Kosten

Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):

  • einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mindestens EUR 250,00, maximal EUR 15.000)
  • Bürgschaftsprovision: jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). 26.01.2023

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