Mittelstandsförderung - überbetriebliche Bildungsstätten (ÜBS), Zuschuss beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten nach der Richtlinie "Berufliche Bildung", Teil B.I Verbundausbildung, Nr. 05083
Gefördert wird die Modernisierung bestehender überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS), die der überbetrieblichen Aus- und Fortbildung dienen. Dazu zählen insbesondere:
- der notwendige Umbau von Gebäuden
- Ersatz- und Ergänzungsausstattungen von Werkstätten
Ziel der Förderung ist es, durch anspruchsvolle überbetriebliche Angebote die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten kleiner und mittlerer Betriebe zu ergänzen.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe
grundsätzlich 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Summe aller öffentlichen Zuschüsse pro Vorhaben auf 80 % dieser Ausgaben begrenzt)
Umfang
- zuwendungsfähig sind vorrangig Investitionsausgaben
- bei Entwicklung zu Kompetenzzentren auch Personal- und Sachausgaben im Zeitraum von bis zu vier Jahren
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB)
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
Träger der überbetrieblichen Bildungsstätten, insbesondere:
- Handwerkskammern, Organisationen des Handwerks
- Industrie- und Handelskammern
- Fachverbände
Zuwendungsvoraussetzungen:
- Nachweis des Bedarfs, der Notwendigkeit und der Zweckmäßigkeit des Vorhabens durch ein Gutachten
- Nachweis über die Inanspruchnahme von Förderungsleistungen des Bundes, die Zuschüssen nach dieser Richtlinie entsprechen oder mit ihnen vergleichbar sind
- Befürwortung der Errichtung der Berufsbildungsstätte durch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer
- gesicherte Finanzierung der laufenden Lehrgangskosten sowie der Kosten des Vorhabens und dessen Folgekosten
- Nachweis, dass der Antragstellende* für das Gebäude oder das Grundstück einen langfristigen Miet- oder Pachtvertrag hat oder Eigentümer des Grundstücks ist
- Größe der Einrichtung, die eine wirtschaftliche Nutzung ermöglicht
Weitere Voraussetzungen:
- Aufstellen eines Schulungsplans
- Sicherstellung der geplanten Auslastung
- bei privatrechtlich organisierter Trägerschaft: gegebenenfalls weitere Nachweise, insbesondere Nutzungsverträge der ausbildenden Betriebe
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Verfahrensablauf
fachliche Stellungnahme
Das Vorhaben muss zunächst den beteiligten staatlichen Stellen angezeigt werden. Projektträger wenden sich dazu an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Das Ministerium nimmt Stellung zum Vorhaben und stellt das Einvernehmen mit Zuwendungsgebern des Bundes her.
Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt schriftlich auf den vorgeschriebenen Vordrucken bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über das SAB-Förderportal.
- Die verantwortlichen SAB-Mitarbeiter prüfen den Antrag des Projektträgers und geben diesem schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang der Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
Die SAB zahlt den Zuschuss auf Abrufantrag aus.
Erforderliche Unterlagen
für die Beantragung:
- Antragsformular
- für die Auszahlung: Abrufantrag
Welche Unterlagen die SAB darüber hinaus benötigt, ist im Antragsformular aufgeführt.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Hinweis: Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Maßgabe Ihres Zuwendungsbescheids oder nach Zustimmung des Bundes zum vorzeitigen Vorhabensbeginn. Bei Verletzung des Vorhabensbeginns ist eine Förderung ausgeschlossen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 21.06.2024
Zuständige Dienststelle
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