Hochwasserschutz und -riskomanagement, Einsicht in die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte nehmen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wichtige Ergebnisse der Hochwasserschutzkonzepte im Freistaat Sachsen und Hochwasser-Gefahrenkarten können Sie über die Informationsplattform iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) abrufen.
Was ist ein Hochwasserschutzkonzept?
Ein Hochwasserschutzkonzept ist ein wasserwirtschaftlicher Rahmenplan zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. In einem Hochwasserschutzkonzept sind enthalten:
- eine Analyse historischer und aktueller Extremhochwasserereignisse
- hydrologische Untersuchungen und hydraulische Berechnungen
- die Ermittlung des bestehenden Schutzgrades sowie des Gefährdungs- und Schadenspotenzials
- die Ableitung eines Schutzniveaus unter Beachtung der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und der Schadenshöhe
- ein Maßnahmeplan zur Erreichung des definierten Schutzniveaus
- Gefahrenkarten
Sowohl die Gefahrenkarten als auch die Hochwasserschutzkonzepte selbst werden derzeit Schritt für Schritt aktualisiert.
Wichtige Ergebnisse, insbesondere die Gefahrenkarten (einschließlich der Berichte zu den Gefahrenkarten) können auf der Informationsplattform iDA des Landeshochwasserzentrums eingesehen werden.
Die vollständigen Hochwasserschutzkonzepte liegen bei der Landestalsperrenverwaltung und für die jeweiligen Fließgewässer auch bei den Landratsämtern, beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte vor. Eine Einsichtnahme in den jeweiligen Behörden ist nach Terminvereinbarung möglich.
Zuständige Stelle
Landestalsperrenverwaltung Sachsen
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Folgen Sie dem Link zur Internet-Anwendung iDA. Die Nutzung ist mit oder ohne Anmeldung möglich.
- Suchen Sie im Themenbereich "Hochwasser" nach den gewünschten Übersichtskarten und Informationen (Beispiel: Hochwassergefahrenkarten).
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 30.09.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.