Zentrale Studienbewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr gewünschter Studiengang bundesweit zulassungsbeschränkt und somit in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen ist, müssen Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben.
Die Stiftung vergibt zentral die Studienplätze für folgende Studiengänge:
- bundesweites Vergabeverfahren an allen Universitäten in:
- Medizin
- Pharmazie
- Tiermedizin
- Zahnmedizin
- Service-Verfahren für Studiengänge mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen verschiedener Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sofern die Stiftung für Hochschulzulassung hierzu beauftragt worden ist.
Ansprechstelle
–> Stiftung für Hochschulzulassung und die Hochschule, an der Sie studieren möchten
Voraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- abhängig vom Studienwunsch: Erfüllung spezieller Anforderungen des gewählten Studiengangs
Die Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber können je nach gewähltem Studiengang und Studienstandort unterschiedlich sein.
Verfahrensablauf
Bewerbung
- Rufen Sie das Internetportal der Stiftung für Hochschulzulassung auf und wählen Sie den für Sie zutreffenden Studienbereich.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über das zu absolvierende Bewerbungsverfahren und drucken Sie am Ende des Online-Verfahrens das erzeugte Antragsformular aus.
- Schicken Sie es zusammen mit den vorzulegenden Unterlagen an die Stiftung für Hochschulzulassung.
Nachdem über Ihre Zulassung entschieden worden ist, erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten – falls Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung bekommen haben, diesen nicht in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
Am Ende der Online-Bewerbung wird Ihnen angezeigt, welche Unterlagen Sie zusammen mit dem ausgedruckten Formular an die Stiftung für Hochschulzulassung schicken müssen. Meistens handelt es sich um folgende Dokumente:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur oder bestandene Zugangsprüfung) als amtlich beglaubigte Kopie
- Nachweis eines eventuell geleisteten Dienstes (zum Beispiel Bundeswehr, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr)
- Angaben über eine Berufsausbildung beziehungsweise Tätigkeit
- eventuell das Studienbuch mit den Angaben über bereits studierte Semester
Frist/Dauer
Bewerbungsphasen für Winter- und Sommersemester. Information dazu bei der Stiftung für Hochschulzulassung.
Achtung! Beachten Sie, dass dies absolute Ausschlussfristen sind, nach deren Ablauf keine Anträge und Unterlagen mehr von der Stiftung für Hochschulzulassung berücksichtigt werden!
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 27 ff. Hochschulrahmengesetz (HRG) – Zulassung zum Studium
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 04.04.2019
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.