Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Als Arbeitgeber müssen Sie für Ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung erstatten. Dazu brauchen Sie eine Betriebsnummer.
Die Betriebsnummer dient als Identifikationsmerkmal für den einzelnen Beschäftigungsbetrieb. Erst wenn Sie die oder den ersten Beschäftigten einstellen, ist eine Betriebsnummer erforderlich. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine 450-Euro-Kraft, einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten oder einen Auszubildenden einstellen. In der Regel ist für die Vergabe der Betriebsnummer die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen aber müssen Sie sich an einen anderen Ansprechpartner wenden:
- Sie sind ein Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten in einem privaten Haushalt verrichten, ausschließlich auf 450-Euro-Basis? Dann wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale.
- Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden? Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
- Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer)? Dann wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Beachten Sie bitte, dass der Antrag auf Erteilung der Betriebsnummer nicht dazu dient, Änderungen (zum Beispiel Umzug) an bereits bestehenden Beschäftigungsbetrieben mitzuteilen. Die Änderungen sind der Bundesagentur für Arbeit mithilfe des Datensatzes Betriebsdatenpflege (DSBD) zu übermitteln.
Voraussetzungen
Sie stellen eine/einen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/Beschäftigten ein.
Verfahrensablauf
Bitte beantragen Sie Ihre Betriebsnummer elektronisch. Den Antrag können Sie selbst stellen oder ein dazu bevollmächtigter Dritter, zum Beispiel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
- Nutzen Sie hierzu den Online-Antrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
- Die Betriebsnummer wird in den meisten Fällen automatisiert vergeben und angezeigt.
- Zusätzlich erhalten Sie per Post einen Bescheid, der die Betriebsnummer enthält.
Hinweis: Ändern sich Betriebsdaten oder geben Sie die Betriebstätigkeit vollständig und dauerhaft auf, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit mit dem Datensatz "Betriebsdatenpflege (DSBD)" unverzüglich mitteilen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
- Meldung zur Sozialversicherung bei Beschäftigungsbetrieben nach § 28a Abs. 4 S. 1 SGB IV: spätestens bei Beschäftigungsaufnahme Ihres ersten Mitarbeiters
- andere Betriebe: Meldung mit erster Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Erfassung und Übermittlung von Daten für die Träger der Sozialversicherung (DEÜV)
- § 18i – 18n Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
- § 28a SGB IV
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 02.03.2022 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Zuständige Dienststelle
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