Ärztliche Untersuchung in der Kindertageseinrichtung wahrnehmen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Angebot des Gesundheitsamtes
Die Ärzte und Ärztinnen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) der Gesundheitsämter führen in den Kindertageseinrichtungen einmalige Einzeluntersuchungen durch, um die gesundheitliche Entwicklung der Kinder im 4. Lebensjahr einzuschätzen. Über die Teilnahme Ihres Kindes entscheiden Sie als Eltern beziehungsweise als sorgeberechtigte Person.
Ziel dieser Untersuchung ist es, den aktuellen Entwicklungsstand Ihres Kindes zu beurteilen, gegebenenfalls Auffälligkeiten oder vorliegende Entwicklungsstörungen rechtzeitig zu erkennen, um im Bedarfsfall gezielt zu erforderlichen Fördermöglichkeiten oder weiteren Maßnahmen zu beraten.
Die in den Untersuchungen gewonnenen Daten werden anonymisiert ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen.
Inhalt der Kita-Untersuchungen
- spielerische Untersuchung mit Seh- und Hörtest (ohne weitere körperliche Untersuchung)
- Beurteilung motorisch-koordinativer Leistungen sowie feinmotorischer Fertigkeiten
- Überprüfung sprachlicher Fähigkeiten - bei Bedarf: Beratung
- Ausgabe von Informationsmaterial, z.B zur Gesundheitsförderung
- Impfberatung (laut Sächsischer Impfkommission – SIKO)
Ansprechstelle
Kindertageseinrichtung Ihres Kindes in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst
Zuständige Stelle
Kinder- und jugendärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes beim Landratsamt oder bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
schriftliche Zustimmung der Eltern / der sorgeberechtigten Personen
Verfahrensablauf
Die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes informiert Sie über die Untersuchungstermine und gibt Ihnen vorab Anamnesebögen aus, die Sie bitte ausfüllen.
- Die Einzeluntersuchung findet in der Kindertageseinrichtung statt und dauert etwa 20 Minuten.
- Sie dürfen bei der Untersuchung anwesend sein. Bei Vorliegen Ihrer schriftlichen Einwilligung kann Ihr Kind auch durch eine pädagogische Fachkraft begleitet werden.
- Das Untersuchungsergebnis wird Ihnen schriftlich und vertraulich mitgeteilt.
- Sie werden ggf. zu eventuellen Auffälligkeiten, zu Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, weiterführenden Maßnahmen und zu Impfungen beraten bzw. informiert. Bei Bedarf erhalten die Erzieherinnen und Erzieher eine Beratung zu allgemeinen gesundheitsfördernden Maßnahmen in der Kindertageseinrichtung.
Erforderliche Unterlagen
- Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes mit Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes, ausgefüllt und unterschrieben
- Impfausweise (nur zur Einsichtnahme und ggf. Beratung)
- Vorsorgeheft
Frist/Dauer
im Kindesalter: in der Regel etwa im Alter von 3,5 bis 4,5 Jahren
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 11 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)
- § 7 Abs. 2 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.