ÖPNV-Förderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV), Nr. 01010
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Förderprogramm Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge. Die Zuschüsse sollen der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen.
Konditionen
Form der Zuwendung
nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss
Regelförderquote
je nach Projekt
Höchstbetrag
- Fahrzeuge:
- bis zu 40 %
- mit barrierefreier Ausstattung: bis zu 50 %
- Infrastrukturmaßnahmen: 75 %
- in begründeten Einzelfällen: 90 %
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Nahverkehrsunternehmen und Schieneninfrastrukturunternehmen, deren Schienenwege von Nahverkehrsunternehmen genutzt werden
- kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse nach § 4 Absatz 1 ÖPNVG
Antragstellende müssen nachweisen, dass
- mit dem Vorhaben eine Verbesserung des ÖPNV im Freistaat Sachsen erreichbar ist,
- die Zielsetzungen des Nahverkehrsplanes gemäß § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 5 ÖPNVG beachtet wurden,
- Belange von Menschen mit Behinderung und anderer Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und das Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entspricht,
- bei der Vorhabensplanung die zuständigen Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräte gehört wurden. Verfügt eine Gebietskörperschaft nicht über Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, sind stattdessen die entsprechenden Verbände im Sinne § 5 BGG anzuhören.
Verfahrensablauf
Zu fördernde Vorhaben müssen Sie zunächst beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zur Aufnahme in das ÖPNV-Landesprogramm anmelden. Das Landesamt berät auch zur Antragstellung.
Erforderliche Unterlagen
-
Frist/Dauer
Der Fördermittelantrag ist beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr bis spätestens zum 15. Oktober des Vorjahres der geplanten Durchführung bzw. Realisierung der Maßnahme einzureichen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr 04.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.