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Strom- und Gasanbieter wechseln

Allgemeine Informationen

Sie können nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) deutschlandweit frei wählen, von welchem Anbieter Sie Strom beziehen möchten. Es gibt also ein breites Angebot an unterschiedlichen Tarifen. Der Wechsel erfolgt im direkten Kontakt zwischen Ihnen und dem neuen Stromanbieter.

Tipp: Leider ist ein fairer und transparenter Tarifvergleich mittlerweile sehr unübersichtlich geworden. Achten Sie deshalb insbesondere darauf, dass Sie bei der Berechnung Ihrer gesamten Kosten alle anfallenden Preisbestandteile erfassen.

Zuständige Stelle

Strom- und Gasversorgungsunternehmen

Voraussetzungen

(keine Voraussetzungen notwendig)

Verfahrensablauf

Informieren

  • Informieren Sie sich über die Stromanbieter und die angebotenen Tarife und wählen Sie das für Sie passende Angebot aus.

Kontakt zum neuen Stromanbieter aufnehmen

  • Setzen Sie sich bereits im Vorfeld mit dem Unternehmen in Verbindung, zu dem Sie wechseln möchten. Es empfiehlt sich, den alten Vertrag nicht zu kündigen, bevor Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben.
  • In der Regel können Sie einen so genannten "All-inclusive-Vertrag" abschließen, der alle erforderlichen Leistungen umfasst. Achten Sie darauf, dass dieser Vertrag eine Vollmacht enthält, mit der Ihr neuer Stromlieferant folgende Verträge mit dem Netzbetreiber abschließen kann:
    • Durchleitungsvertrag (Nutzung des Stromnetzes)
    • Anschlussnutzungsvertrag (Nutzung des Stromanschlusses in Ihrer Wohnung / Ihrem Haus)
  • Ihr neuer Stromanbieter kümmert sich um alles Weitere. Sie müssen nicht gesondert bei Ihrem alten Anbieter kündigen. Ihr alter Anbieter schickt Ihnen eine Kündigungsbestätigung zu.

Hinweis: Der örtliche Stromversorger hat eine allgemeine Versorgungspflicht. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall mit Strom versorgt werden, auch wenn es zu Verzögerungen bei der Lieferung durch das neue Unternehmen kommen sollte.

Erforderliche Unterlagen

Ein entsprechendes Formular für den Vertrag erhalten Sie von Ihrem neuen Stromanbieter.

Frist/Dauer

Ein Wechsel des Stromversorgers ist meist mit relativ kurzer Vorlauffrist möglich. Sie sollten dennoch drei bis vier Monate vor dem geplanten Wechsel Kontakt mit dem gewählten Stromanbieter aufnehmen.

Tipp: Wenn Sie den Anbieter im Rahmen eines Umzugs wechseln wollen, empfiehlt es sich, den Stromversorger innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug zu wechseln. Bis zu dieser Frist ist der Wechsel rückwirkend zum Umzugstermin möglich.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 21.11.2022

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Ortsauswahl

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