BBS-Bürgschaftsprogramm Sachsen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Sachsen
Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung von:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätige Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Art der Bürgschaft
- Ausfallbürgschaft
Höhe der Bürgschaft
- bis zu 80 % und bis zu EUR 2,5 Millionen
- Bürgschaften über EUR 2,5 Millionen über die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Bürgschaftslaufzeit
- bis zu 15 Jahre
- für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
- für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
Ansprechstelle:
Hausbank (Kreditinstitut)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Für Ausfallbürgschaften gegenüber Leasinggesellschaften gelten besondere Bestimmungen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer bzw. bestehende Unternehmen mit Investitionsort in Sachsen
Weitere Voraussetzungen
- Investitionsort in Sachsen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Erfolg versprechende Zukunftsaussichten
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
Ausgeschlossen von der Förderung
- Unternehmen der sogenannten „sensiblen Sektoren“ (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultursektor)
- Bauträger
- die Verbürgung von Sanierungskrediten
- die nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
Verfahrensablauf
Die finanzierende Bank (Hausbank) beantragt die Bürgschaft vor Abschluss des Kreditvertrages für Sie.
- Das Antragsformular und weitere Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über das BBS-Bürgschaftsportal.
- Den Antrag füllen Sie mit Unterstützung durch Ihre Hausbank aus; stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Nach einer Vorprüfung durch Ihre Hausbank beurteilt die Bürgschaftsbank Sachsen, ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftszusage erfüllt sind.
Die Ausfallbürgschaft wird wirksam, sobald die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt ist und die festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Hinweis: Sie können sich von der BBS beraten lassen. Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Informationen der BBS. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
- Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan
- tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter / Geschäftsführer
- Selbstauskunft der Gesellschafter/Geschäftsführer
- gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
- rechtliche Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Miet- / Pachtvertrag
- Grundbuchauszug
- sonstige Verträge
- betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
- Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
- Liquiditätsplanung (nur bei Betriebsmitteln)
- gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
- gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge (zum Beispiel SAB, KfW)
Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Abschluss des Kreditvertrages (maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der BBS)
Kosten
- einmalige Bearbeitungsgebühr: einmalig 1,0 % des verbürgten Kredites, maximal EUR 15.000
- jährliche Bürgschaftsprovision: 1,10 % – 1,50 % des valutierenden Kredites (abhängig vom Bürgschaftsanteil)
(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)
Rechtsgrundlage
- Bürgschaftsbestimmungen
Bürgschaftsbank Sachsen
Freigabevermerk
Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 18.10.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.