ERP-Innovationsprogramm (KfW)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Fremd- und Nachrangkapital zur Finanzierung von Innovationen bei etablierten mittelständischen Unternehmen, KfW-Programme Nr. 180, 181, 184 / 190, 191, 194
Mit dem ERP-Innovationsprogramm fördert die KfW Investitionen zur Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in Deutschland.
Dabei müssen Ihre Vorhaben nicht zwingend hochgradig oder technologisch herausragend sein. Das Vorhaben muss lediglich mit eigenem Personal durchgeführt werden oder ein wesentlicher Beitrag geleistet werden.
Sie haben dabei die Wahl zwischen einer Fianzierung als klassischer Kredit oder einer reinen Framedkapitalfinanzierung.
Was wird gefördert?
- Kosten für Personal, Material, Dienstreisen und EDV
- Investitionskosten
- Gemeinkosten
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Forschungs- und Entwicklungsaufträge
Konditionen
Art der Förderung
klassischer Kredit (Fremdkapitaltranche) mit oder ohne Nachrangdarlehen
Höhe
bis zu EUR 5 Millionen je Vorhaben
Auszahlung
100 %
Laufzeit
- mindestens vier Jahre
- maximal zehn Jahre
Tilgung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- Fremdkapital: bis zu zwei Jahre
- Nachrangdarlehen: bis zu sieben Jahre
- danach gleich hohe, vierteljährliche Raten
Zinssatz
- wird individuell am Tag des Vertragsschlusses festgelgt
- fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
Sicherheiten
- Fremdkapitaldarlehen: bankübliche
- Nachrangdarlehen: keine
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahre am Markt sind
- Freiberufler
Weitere Voraussetzungen
- maximaler Gruppenumsatz: EUR 500 Millionen
- Unternehmen müssen mehrheitlich in Privatbesitz sein
Ausgeschlossen von der Förderung
- Treuhandkonstruktionen
- In-sich-Geschäfte
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich vor Beginn Ihres Vorhabens von Ihrer Hausbank beraten, ob diese Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
- Ist dies der Fall, reicht Ihre Hausbank den Kreditantrag bei der KfW ein.
- Wird die Förderung bewilligt, können Sie die Mittel über Ihre Hausbank abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 09.09.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.