ERP-Regionalförderprogramm (KfW)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Mit dem ERP-Regionalförderprogramm finanzieren Sie Ihre mittel- und langfristigen Investitionen in strukturschwachen Gebieten. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
Investieren Sie beispielsweise in
- Grundstücke, Gebäude oder Baumaßnahmen
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Technologie, Software, Lizenzen
- Vermögenswerte aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von "Asset deals"
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- erste Messeteilnahmen
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen mit Zinsverbilligung
Höhe
maximal EUR drei Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Ostdeutschland und Berlin)
Auszahlung
100 Prozent
Laufzeit
- 20 Jahre (bis zu fünf Jahre tilgungsfrei) oder
- fünf Jahre (maximal ein Jahr tilgungsfrei)
Zinsen
- Festzins für zehn Jahre
- zusätzliche Zinsvergünstigung für kleine Unternehmen (KU)
Die Zinssätze differieren, abhängig von Bonität und Risiko.
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
Ansprechstelle
Hausbank (Kreditinstitut)
Zuständige Stelle
Hausbank (Kreiditinstitut)
Voraussetzungen
Bei den Vorhaben muss es sich um Investitionen in strukturschwachen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) handeln.
Antragsberechtigt sind:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- freiberuflich Tätige
- Privatpersonen, die Gewerbe-Immobilien vermieten oder verpachten
Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Förderung ist ausgeschlossen bei:
- Sanierungsfällen
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- alleiniger Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ("Share deal")
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, der Sie bei der Kreditvergabe begleitet.
- Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welche diesen dann bearbeitet.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen
Tipp: Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.
Erforderliche Unterlagen
Die notwendigen Antragsvordrucke und Informationen zu weiteren Antragsunterlagen hält die KfW für Sie bereit (siehe Formulare & Online-Dienste).
Frist/Dauer
Stellen Sie den Kreditantrag bitte vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens.
Kosten
Kreditzinsen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 06.05.2014
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.