Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel, Anmeldung bei der IHK Chemnitz
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Anmeldung zur Fachkundeprüfung nach § 22 Waffengesetz (WaffG)
Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
In Sachsen ist hierfür die die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz zuständig, da die Geschäftsführung für die Durchführung der Fachkundeprüfung von der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz, auf die IHK Chemnitz übertragen wurde.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Voraussetzungen
theoretische und praktische KenntnisseVerfahrensablauf
Verwenden Sie zur Anmeldung das vorhandene Formular von der Webseite der IHK Chemnitz (siehe –> Weitere Informationen). Füllen Sie es bitte vollständig aus und reichen Sie es per Fax, Post, E-Mail, persönlich oder über EGVP bei der IHK Chemnitz ein.
Hinweis: Die IHK Chemnitz hat im EGVP ein besonderes elektronisches Behördenpostfach unter der Bezeichnung "Industrie- und Handelskammern SN Chemnitz" eingerichtet.
Weiteres Verfahren
- Nach der Anmeldung erhalten Sie circa drei Wochen vor der Prüfung eine Einladung mit dem Termin sowie einer Rückmeldemöglichkeit zur verbindlichen Anmeldung.
- Sie legen die Fachkundeprüfung mündlich, persönlich anwesend ab. Die Prüfung ist nicht öffentlich und dauert zwischen 30 und 60 Minuten. Die Grundlage für die Prüfung bildet ein Fragenkatalog des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Die Broschüre mit den Prüfungsfragen können Sie bei Ihrer IHK erwerben.
- Die Prüfung umfasst den Nachweis ausreichender Kenntnisse über
- die Vorschriften für den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie die Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
- die Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt wurde,
- die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt wurde.
- Beim Antrag auf Erteilung einer umfassende Waffenhandelserlaubnis verlangt die Prüfungskommission von Ihnen Kenntnisse über Schusswaffen und Munition aller Art. Haben Sie nur eine Handelserlaubnis für einzelne Waffen- und Munitionsarten beantragt, beziehen sich die Prüfungsfragen nur auf diese.
- Das Ergebnis erfahren Sie unmittelbar nach der Prüfung, haben Sie bestanden, wird Ihnen ein Zeugnis überreicht.
- Die Erlaubnisbehörde wird schriftlich über das Ergebnis unterrichtet und erhält eine Kopie des Prüfungszeugnisses.
Erforderliche Unterlagen
- Formular zur Prüfungsanmeldung (siehe –> Weitere Informationen)
Frist/Dauer
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Kosten
Das Prüfungsentgelt beträgt:
- für erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Schusswaffen sowie dazugehörige Munition: EUR 300,00
- für erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition nach 1.1-1.2 und 2.1-2.2 der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV: EUR 200,00
- für erlaubnisfreie Schusswaffen und Munition nach 1.3-1.7 und 2.3-2.4 der Anlage zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV: EUR 200,00
- für Schusswaffen und diesen gleichstehende Geräte und Munitionen, die nicht unter die Punkte 1 bis 3 fallen: EUR 155,00
Hinweis: Das Prüfungsentgelt ist vor Prüfungsbeginn zu entrichten. Bei unentschuldigtem Fehlen wird das Prüfungsentgelt trotzdem fällig.
Rechtsgrundlage
- §§ 21, 22 Waffengesetz (WaffG) – Waffenhandelserlaubnis, Fachkundeprüfung
- Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG) – Aufgabenübertragung an die Industrie- und Handelskammer Chemnitz
- Geschäfts- und Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz
- Anlage zu § 15 Abs.2 Nr. 2 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). 29.10.2025
Zuständige Dienststelle
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