Weltoffenes Sachsen, Projektförderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Nr. 08300)
Aus dem Förderprogramm "Weltoffenes Sachsen" können Sie auf Antrag Zuschüsse für Projekte erhalten, mit denen im Freistaat Sachsen die demokratische Kultur und Grundordnung gestärkt wird. Die Vorhaben sollen helfen, auf bestimmte Gruppen bezogene Menschenfeindlichkeit abzubauen. Unterstützt wird das Engagement von Schulen, Vereinen, Universitäten, Gemeinden mit ihren Unternehmen, Religionsgemeinschaften und freien Trägern.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die Förderung erfolgt in den Bereichen:
- A) landesweite Fachnetzwerke
- B) regionale Netzwerke
- C) Projekte zur Demokratieförderung
- D) Kleinprojekte
- E) Bildungsfahrten
- F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
Konditionen
Art der Förderung
Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen Zuschusses
Höhe
Ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers von mindestens fünf Prozent ist grundsätzlich zu erbringen.
(zuwendungsfähige Ausgaben: projektbezogene Personal- und Sachausgaben, die für die Erreichung des Zuwendungszwecks notwendig sind)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Voraussetzungen
- Durchführung der Maßnahme und deren Wirkung im Freistaat Sachsen (Ausnahme: Teil E Bildungsfahrten, die auch außerhalb des Freistaates Sachsen stattfinden können)
zusätzlich bei:
A) landesweiten Fachnetzwerken und
B) regionalen Netzwerke
- Verbindung aus mindestens drei Kooperationspartnern (davon mindestens ein zivilgesellschaftlicher und ein staatlicher Kooperationspartner)
C) Projekten zur Demokratieförderung
- Maßnahmen, die nicht über Teil A oder Teil B gefördert werden können
E) Bildungsfahrten
- Angebot von vollständigen Programmtagen, mit mindestens fünf Schulstunden bzw. 3,75 Zeitstunden pro Programmtag
- verpflichtende Vor- und Nachbereitungstreffen der Teilnehmenden zusätzlich zu den Programmtagen
Antragsberechtigte:
- eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) bis zum jeweiligen Stichtag bzw. mindestens vier Wochen vor Projektbeginn zu stellen (siehe -> Weitere Informationen).
Erforderliche Unterlagen
- Ausgabeplan und Anlage 1
- gegebenenfalls: zusätzliche Unterlagen, falls die im Formular vorgesehenen Felder nicht ausreichen
für den Verwendungsnachweis:
Formulare
- Projektdokumentation
- Sachstandsbericht
- Verwendungsnachweis
Falls erforderlich, können die zuständigen Stellen weitere Unterlagen verlangen.
Frist/Dauer
Beantragung:
A) landesweite Fachnetzwerke und
B) regionale Netzwerke
- bis 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr
C) Projekte zur Demokratieförderung
- bis 30.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr
D) Kleinprojekte
- fortlaufend – frühestens mit Beginn des Jahres, in dem das Projekt starten soll
- mindestens vier Wochen vor Projektbeginn
E) Bildungsfahrten
- mindestens vier Wochen vor Projektbeginn
F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
- erst nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums
Kosten
für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung des Landesprogramms "Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" (Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen – FRL WOS)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Vollzug der Förderrichtlinie Weltoffenes Sachsen vom 22. Februar 2022 im Haushaltsjahr 2023 vom 10. Mai 2022
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 17.06.2024
Zuständige Dienststelle
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