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Schülerstipendienprogramm "START" für engagierte Jugendliche mit Migrationserfahrung

Allgemeine Informationen

Die START-Stiftung fördert hochengagierte Jugendliche mit Migrationserfahrung. Gefördert werden talentierte junge Menschen ab der neunten Klasse, die Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen wollen. Für die Aufnahme ins START-Stipendienprogramm können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind, noch mindestens drei Jahre zur Schule gehen und Sie selbst oder ein Elternteil zugewandert ist.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag), materielle und ideelle Zuwendung

Höhe / Umfang

  • Bildungsgeld von EUR 1.000 pro Jahr
  • Notebook

Ideelle Förderung

  • Besuch von Akademien und Workshops zu den Themenfeldern Politik, Gesellschaft und Kultur
  • Teilnahme an Seminar-Freizeiten, Engagement-Projekten und virtuellen Lernformaten
  • Möglichkeit interessante Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft kennenzulernen

Laufzeit

  • drei Jahre

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

­­START-Stiftung

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Jugendliche mit Migrationserfahrung

  • zwischen 14 und 21 Jahre alt
  • mindestens in der neunten Klasse
  • noch mindestens drei weitere Jahre Schulbesuch

Weitere Voraussetzungen

  • gute Deutschkenntnisse

Verfahrensablauf

Nach der jeweiligen Neuausschreibung können Sie sich für die Aufnahme ins START-Stipendienprogramm bewerben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Internetportal der START-Stiftung.

  • Melden Sie sich online für den Zugang zum Bewerbungsportal an (Registrierung).
  • Reichen Sie Ihre Unterlagen zu den festgelegten Fristen über das Bewerbungsportal ein.

Beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsverfahren im Internetportal.

Erforderliche Unterlagen

  • Online-Bewerbungsformular
  • Empfehlungsschreiben (z. B. von einem Lehrer / einer Lehererin, einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin eines eingetragenen Vereins oder einer offiziellen Organisation, an der sich die Bewerbenden engagieren oder aktiv teilnehmen)
  • letztes Schulzeugnis (Kopie)
  • Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (Kopie)

Frist/Dauer

Der Bewerbungsprozess für das START-Stipendium beginnt jeweils zum 1. Februar des aktuellen Ausschreibungsjahres.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024

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Ortsauswahl

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