Schülerstipendienprogramm "START" für engagierte Jugendliche mit Migrationserfahrung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die START-Stiftung fördert hochengagierte Jugendliche mit Migrationserfahrung. Gefördert werden talentierte junge Menschen ab der neunten Klasse, die Verantwortung für sich und die Gesellschaft übernehmen wollen. Für die Aufnahme ins START-Stipendienprogramm können Sie sich bewerben, wenn Sie mindestens 14 Jahre alt sind, noch mindestens drei Jahre zur Schule gehen und Sie selbst oder ein Elternteil zugewandert ist.
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag), materielle und ideelle Zuwendung
Höhe / Umfang
- Bildungsgeld von EUR 1.000 pro Jahr
- Notebook
Ideelle Förderung
- Besuch von Akademien und Workshops zu den Themenfeldern Politik, Gesellschaft und Kultur
- Teilnahme an Seminar-Freizeiten, Engagement-Projekten und virtuellen Lernformaten
- Möglichkeit interessante Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft kennenzulernen
Laufzeit
- drei Jahre
Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
START-Stiftung
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Jugendliche mit Migrationserfahrung
- zwischen 14 und 21 Jahre alt
- mindestens in der neunten Klasse
- noch mindestens drei weitere Jahre Schulbesuch
Weitere Voraussetzungen
- gute Deutschkenntnisse
Verfahrensablauf
Nach der jeweiligen Neuausschreibung können Sie sich für die Aufnahme ins START-Stipendienprogramm bewerben. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Internetportal der START-Stiftung.
- Melden Sie sich online für den Zugang zum Bewerbungsportal an (Registrierung).
- Reichen Sie Ihre Unterlagen zu den festgelegten Fristen über das Bewerbungsportal ein.
Beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsverfahren im Internetportal.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Bewerbungsformular
- Empfehlungsschreiben (z. B. von einem Lehrer / einer Lehererin, einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin eines eingetragenen Vereins oder einer offiziellen Organisation, an der sich die Bewerbenden engagieren oder aktiv teilnehmen)
- letztes Schulzeugnis (Kopie)
- Personalausweis, Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (Kopie)
Frist/Dauer
Der Bewerbungsprozess für das START-Stipendium beginnt jeweils zum 1. Februar des aktuellen Ausschreibungsjahres.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.