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Eheurkunde anfordern (bei Eheschließung im Ausland)

Allgemeine Informationen

Haben Sie die Ehe im Ausland geschlossen, können Sie nur dort eine Eheurkunde beantragen.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die im Ausland geschlossene Ehe ins deutsche Eheregister nachtragen zu lassen (sogenannte Nachbeurkundung). Das betreffende Standesamt kann Ihnen anschließend aus dem Registereintrag eine Eheurkunde ausstellen.

Bei Urkunden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat

  • ist keine weitere Beglaubigung erforderlich und
  • besteht bei bestimmten Urkunden (zum Beispiel Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, Meldebescheinigung) die Möglichkeit, von der ausstellenden Behörde eine Übersetzungshilfe zu erhalten. Eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder Dolmetscherin im Inland ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich.

Tipp: Die Übersetzungshilfe wird zusammen mit der Personenstandsurkunde ausgestellt, sie sollte also gleichzeitig beantragt werden.

Zuständige Stelle

ausländisches Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde

Voraussetzungen

regelmäßig: berechtigtes Interesse

Verfahrensablauf

Näheres zur Antragstellung erfragen Sie bei dem ausländischen Standesamt, vor dem Sie die Ehe geschlossen haben.

Erforderliche Unterlagen

  • in der Regel Identitätsnachweis

Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, teilt Ihnen die Behörde auf Anfrage mit.

Frist/Dauer

nach den Regelungen des jeweiligen Staates

Kosten

  • Verfahrensgebühr (unterschiedlich je nach Behörde)
  • gegebenenfalls Auslagen

Erkundigen Sie sich nach den Kosten, bevor Sie die Eheurkunde beantragen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 06.12.2021

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