Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens aus dem Programm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung / GuW Sachsen", Nr. 05100
Als Nachfolger für das 2021 augelaufene Programm hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) den "Sachsenkredit Universal" und den "Sachsenkredit Gründen und Wachsen" aufgelegt.
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank (SAB)
Voraussetzungen
entfällt
Verfahrensablauf
entfällt
Erforderliche Unterlagen
entfällt
Frist/Dauer
entfällt
Kosten
entfällt
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 02.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.