Kindertagespflege, Betreuungsplatz anmelden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann dies auch für ältere Kinder erfolgen.
Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.
Hinweis: Sie können sich auch eine Betreuungsperson ohne kommunale Vermittlung suchen. Eine Kostenbeteiligung der Kommune erfolgt aber grundsätzlich nur dann, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater die behördliche Pflegeerlaubnis hat und die Kindertagespflegestelle im sogenannten Bedarfsplan enthalten ist.
Zuständige Stelle
Jugendamt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes beziehungsweise örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Voraussetzungen
- physische und psychische Gesundheit
- das Kind sollte wenigstens sechs Monate alt sein (Ausnahme siehe "Frist / Dauer")
Verfahrensablauf
Vermittlung durch örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Lassen Sie sich von der Gemeinde oder vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) eine Betreuungsperson empfehlen.
- Stellen Sie sich und Ihr Kind bei der Betreuungsperson vor, überzeugen Sie sich davon, ob die Art der Betreuung Ihren Vorstellungen entspricht.
- Beim gegenseitigem Einverständnis schließen Sie mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen und regelt unter anderem die tägliche Betreuungszeit.
- Einzelne Tagesmütter oder -väter nehmen Babys auch schon nach Ablauf der Mutterschutzfrist auf (Kinder im Alter ab acht Wochen), die Anmeldung erfolgt dann auf Absprache.
- Lassen Sie Ihr Kind vor Betreuungsbeginn ärztlich untersuchen.
- Die Betreuungsperson benötigt eine Pflegeerlaubnis.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis ärztliche Untersuchung und Impfnachweis
- gegebenenfalls Nachweis, dass beide Eltern berufstätig sind, in Ausbildung stehen oder dass anderweitig Hilfebedarf besteht
Frist/Dauer
- Anmeldung: sechs Monate vor dem gewünschtem Betreuungsbeginn
Eine kurzfristige Anmeldung ist möglich, wenn ein Platz zur Verfügung steht. Eine Anmeldung vor der Geburt ist nicht möglich.
Kosten
- variabel
Elternbeitrag – die genaue Höhe legt der Gemeinde- oder Stadtrat fest.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 30.09.2024
Zuständige Dienststelle
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