Leistungen der "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl" beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Otto-Perl-Stiftung unterstützt neben schwerbehinderten Menschen vielfältige Initiativen der Behindertenselbsthilfe. Sind Sie selbst schwerbehindert, können Sie bei der Stiftung eine einmalige Zuwendung beantragen, wenn andere Hilfsmöglichkeiten nicht ausreichen, um persönliche Notlagen abzuwenden.
Stiftungsziel
Mit der ihr zugewiesenen Aufgabe, im weitesten Sinne die Behindertenselbsthilfe im Freistaat Sachsen zu fördern, dient die Stiftung seit 1993 dem Gedanken, Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. Unter dem Namen "Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl" hat sie der Freistaat Sachsen 1993 als rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts gegründet.
Weitere Förderungen
Neben der einmaligen Zuwendung an schwerbehinderte Menschen fördert die Stiftung auch folgende Initiativen der Behindertenselbsthilfe:
- Maßnahmen der Erwachsenenbildung für Menschen mit schwerer geistiger und Mehrfachbehinderung
- Förderung von Begegnungsmöglichkeiten, insbesondere im Rahmen der Behindertenselbsthilfe
- Förderung von investiven Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren für den Aufbau von Begegnungsstätten und Beratungsstellen
- Förderung der Beratung für barrierefreies Bauen
- Zuwendungen im Rahmen von Projektförderungen
Begrenzte Mittel
Da für die Finanzierung der Stiftungsleistungen nur die Zinserträge des Stiftungskapitals zur Verfügung stehen – der Beitrag aus den eingehenden Spenden ist sehr gering – muss bei der Vergabe von Stiftungsleistungen streng darauf geachtet werden, dass die oder der Antragstellende alle anderen Hilfsquellen (etwa staatliche Leistungen, Leistungen von Versicherungen und Kassen) bereits genutzt hat, bevor sie oder er Stiftungsleistungen empfangen kann (sogenanntes Nachrangigkeitsprinzip).
Wegen der beschränkten Stiftungsmittel kann auf die Leistungen der Stiftungen kein Rechtsanspruch gewährt werden.
Zuständige Stelle
Stiftung Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl
Voraussetzungen
- Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
- durch ein schwerwiegendes Ereignis plötzlich eingetretene finanzielle Notlage
- gesetzliche Leistungen beziehungsweise sonstige Hilfen zur Behebung der Notsituation sind bereits ausgeschöpft
- die Leistung ist einkommensabhängig unter Berücksichtigung angemessener Wohnkosten sowie eines pauschalierten behinderungsbedingten Mehrbedarfs
- durch die Zuwendung soll die wirtschaftliche und soziale Notlage behoben werden
- ständiger Wohnsitz im Freistaat Sachsen
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag über eine der Beratungsstellen (siehe –> Ansprechstelle) oder direkt bei der Otto-Perl-Stiftung einreichen. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie in Kürze auch hier über Amt24. Auskunft über die Zuwendung und Hilfe beim Ausfüllen der Vordrucke erhalten Sie in den Beratungsstellen.
Die Otto-Perl-Stiftung prüft Ihren Antrag. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Leistung vom Vorstand der Stiftung bewilligt und direkt an Sie ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Nachweise besonderer finanzieller Belastungen
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 08.12.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.