Begabtenförderung, Beratung einholen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Besonders begabte Kinder haben es oft schwerer als "normal" begabte Kinder. Wird ihre besondere Begabung nicht erkannt und gefördert, kann das einen raschen Leistungsabfall nach sich ziehen und die Motivation des Kindes zum Lernen stark einschränken. Eltern und Lehrer* sind daher besonders gefordert, wenn es um die Entdeckung und Förderung einer besonderen Begabung geht.
Seit 2008 betreibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus die Beratungsstelle zur Begabtenförderung. Dort können sich Eltern in allen Fragen, die eine besondere Begabung betreffen, fachkundig beraten lassen und Informationen über die schulischen und außerschulischen Fördermöglichkeiten ihrer Kinder erhalten.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechstelle
Die Beratungsstelle zur Begabtenförderung des LfSuB:
Beratungsstelle zur Begabtenförderung (BzB) [Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul]
Voraussetzungen
Es gibt Anzeichen, die auf eine besondere Begabung hinweisen können, zum Beispiel:
- Das Kind fragt viel nach, mit dem Ziel, Zusammenhänge der Umwelt zu verstehen.
- Es hat ein sehr gutes Gedächtnis und logisches Denkvermögen.
- Ihr Kind zeigt ein hohes Abstraktionsvermögen.
- Es hat einen großen Wortschatz und ein ungewöhnlich gutes sprachliches Ausdrucksvermögen.
- Es zeigt Interesse an Erwachsenenthemen wie Religion oder Politik.
- Das Kind ist besonders empfindsam.
- Das Kind zeigt schon seit dem Vorschulalter einen starken Drang nach Eigenständigkeit.
Verfahrensablauf
Anmeldung
Melden Sie sich bitte telefonisch bei der Beratungsstelle an. Oft können Ihre Fragen bezüglich der Förderung Ihres Kindes bereits in diesem Telefonat geklärt werden. In den übrigen Fällen, wird ein Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart, an dem Ihr Kind teilnimmt.
Beratungsgespräch
- Vor dem Beratungsgespräch erhalten Sie einen Fragebogen zu Ihrem Kind. Ihre Angaben auf dem Fragebogen dienen als Gesprächsgrundlage. Falls Befunde anderer Einrichtungen vorliegen, so können Sie diese mitbringen.
- Das erste Gespräch mit dem Kind soll zur Einschätzung der Motivation und der Fähigkeiten des Kindes dienen. Dabei ist ein Intelligenztest nicht zwingend notwendig, denn Begabung ist nicht allein von einem hohen Intelligenzquotienten abhängig. Je nach der individuellen Problemlage kann auch eine Weitervermittlung an eine andere Einrichtung erfolgen.
- Das Gespräch wird mit zwei Beratern geführt, einem Psychologen und einem Pädagogen, um so aus zwei Perspektiven eine optimale Einschätzung ermitteln zu können. Mitunter ist ein Gespräch dafür nicht ausreichend.
Auswertung
- Im Anschluss an das Gespräch wird ein Konzept für die optimale Förderung Ihres Kindes erarbeitet. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle werden vorrangig die Möglichkeiten einer optimalen Förderung durch die bisherige Schule Ihres Kindes prüfen. Hierfür kann auch eine Rücksprache mit der Schule erfolgen.
- Viele Schulen bieten Möglichkeiten für eine individuelle Förderung, zum Beispiel durch den Besuch einer höheren Klassenstufe in einzelnen Fächern. Es können auch außerschulische Maßnahmen angeregt werden, wie beispielsweise ein schulbegleitendes Frühstudium. Ein Schulwechsel ist also nicht immer erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
keine Angabe
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
keine Angabe
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Kultus. 28.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.