Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
Zuständige Stelle
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Fachbereich 2.3 Explosivstoffe
Verfahrensablauf
Die EU-Baumusterprüfung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Es empfiehlt sich, zuvor Details zur Antragstellung mit der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (zuständige Stelle) abzustimmen.
Erforderliche Unterlagen
- Formloses Antragsschreiben
- Technische Daten zum Stoff bzw. Gegenstand
- ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde
- ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute
Frist/Dauer
keine
Kosten
Abrechnung nach Kostenverordung der BAM (BAMKostV)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.03.2022 (Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.