Tierärztliche Hausapothekenbescheinigung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt eine Apothekenbescheinigung erhalten.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Sie betreiben als Tierarzt oder Tierärztin eine angezeigte Hausapotheke.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Erforderliche Unterlagen
Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 5,00 bis EUR 120,00
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Nr. 1 Tarifstelle 2
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 27.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.