Förderung der Träger von Freiwilligendiensten, Antrag stellen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Durchführung und Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) sowie eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) – RL-FwD des Freistaates Sachsen und RL JFD des Bundes
Junge Menschen brauchen Perspektiven. Soziale und ökologische Einrichtungen können die Horizonte der jungen Erwachsenen sinn- und wirkungsvoll erweitern. Trägerorganisationen werden vom Freistaat Sachsen gefördert, die Antragstellung erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
Konditionen
Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Art der Förderung:
Festbetragsfinanzierung
Dauer:
in der Regel bis zu 12 Monate
Höhe:
- für Freiwillige im Inland bis zu EUR 150,00 monatlich
- für Freiwillige im Ausland bis zu EUR 200,00 monatlich
- für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf bis zu EUR 400,00 monatlich
Die Förderung des FSJ erfolgt über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
Art der Förderung:
Festbetragsfinanzierung
Dauer:
in der Regel bis zu 12 Monate
Höhe:
nach der RL-FwD des Freistaates Sachsen:
- monatlich bis zu EUR 663,30 je Freiwilligem monatlich und
- für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf monatlich bis zu EUR 699,30
nach den Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste (RL-FJD) des Bundes:
- bis zu EUR 200,00 je Freiwilligem monatlich
Die Bundesförderung mindert die Landesförderung um den betreffenden Betrag.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
für Träger eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
(nicht abschließend)
- Zulassung als Trägerorganisation
- Einhaltung der Bestimmungen des Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
- Einhaltung aller Standards der Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste (RL-FwD):
- Durchführung des Dienstes mit mindestens 16 Freiwilligen
- Einsatz in gemeinwohlorientierten Einrichtungen
- Freiwillige werden pädagogisch von Fachkräften begleitet. Der Personalschlüssel liegt bei 1 Vollzeitkraft für 40 Teilnehmer.
- Die Fachkräfte führen Seminare für die Freiwilligen durch.
- Während des Jahres besucht die pädagogische Fachkraft jeden Freiwilligen mindestens einmal in der jeweiligen Einsatzstelle.
- Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens EUR 150,00 (falls ohne kostenlose Unterkunft und Verpflegung: mindestens EUR 300,00).
- Freiwillige sind ausreichend versichert
- Die Finanzierung des FSJ muss ganzheitlich gesichert sein.
Ein FSJ wird nur gefördert, wenn der Einsatz von Freiwilligen arbeitsmarktneutral erfolgt, das heißt als unterstützende, zusätzliche Hilfskraft.
für Träger eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)
- Zulassung als FÖJ-Träger
- Einhaltung der Bestimmungen des Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
- Einhaltung aller Standards der Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste (RL-FwD):
- Durchführung des Dienstes mit mindestens 16 Freiwilligen
- Einsatz in anerkannten Einsatzstellen
- Freiwillige werden pädagogisch von Fachkräften begleitet (Personalschlüssel: 1 Vollzeitkraft für 35-40 Teilnehmer).
- Die Fachkräfte führen Seminare für die Freiwilligen durch.
- Während des Jahres besucht die pädagogische Fachkraft jeden Freiwilligen mindestens einmal in der jeweiligen Einsatzstelle.
- Freiwillige erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens EUR 150,00 (falls ohne kostenlose Unterkunft und Verpflegung: mindestens EUR 300,00).
- Freiwillige sind ausreichend versichert
- Die Finanzierung des FÖJ muss ganzheitlich gesichert sein.
- In der Regel sind mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben über Eigenmittel oder Eigen- und Drittmittel zu finanzieren.
- Die weitere Finanzierung der FÖJ-Projekte erfolgt über Bundesmittel der RL JFD. Die Bundesförderung reduziert die Landesförderung.
- Ein FÖJ wird nur gefördert, wenn der Einsatz von Freiwilligen arbeitsmarktneutral erfolgt, das heißt als unterstützende, zusätzliche Hilfskraft.
Verfahrensablauf
Die Förderung müssen Sie schriftlich beantragen, zur Antragstellung und zur Erfassung der notwendigen Daten verwenden Sie bitte die Formulare des Freistaates Sachsen und des Bundes (Formulare & Online-Dienste).
- Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Der Kommunale Sozialverband Sachsen entscheidet nach Prüfung über Ihren Antrag, Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
- Nach Abschluss des FSJ oder FÖJ müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.
Erforderliche Unterlagen
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Antragsformular des KSV (Formulare & Online-Dienste).
Weitere einzureichende Unterlagen:
- Formular inhaltlicher Antrag
- Qualifikationsnachweise der pädagogischen Fachkräfte
- Angaben zu den Einsatzstellen
- aktuelle Vereinsunterlagen
- nach Ende des FSJ: Verwendungsnachweis (beizufügende Unterlagen laut Zuwendungsbescheid)
Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
Weitere einzureichende Unterlagen:
- Formblätter S, A1 und A2 der RL-JFD des Bundes
- Formular inhaltlicher Antrag
- Qualifikationsnachweise der pädagogischen Fachkräfte
- Personalausgabenberechnung
- aktuelle Vereinsunterlagen
- nach Ende des FÖJ: Verwendungsnachweis (beizufügende Unterlagen laut Zuwendungsbescheid)
Frist/Dauer
Antragsfrist
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): bis 31.03. für das folgende FSJ
- Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): bis 15.02. für das folgende FÖJ
Zeitraum (FSJ und FÖJ)
- 01.09. bis 31.08 des folgenden Jahres
Verwendungsnachweis
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): spätestens 3 Monate nach Ende des FSJ
- Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ): spätestens 2 Monate nach Ende des FÖJ
Kosten
keine
Bitte beachten Sie, dass die Förderhöhe nicht die laufenden Kosten der Trägerorganisationen eines FSJ oder FÖJ ausgleicht.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD)
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG)
- Richtlinien zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes nach der Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch den Bund (Förderrichtlinien Jugendfreiwilligendienste – RL-JFD)
Freigabevermerk
Kommunaler Sozialverband Sachsen. 17.06.2020
Zuständige Dienststelle
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