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Bodenrichtwerte, Auskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte je Quadratmeter Grundstücksfläche für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem Grundlage der Verkehrswertermittlung.

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes

Voraussetzungen

Eine Auskunft über Bodenrichtwerte kann jeder verlangen.

Verfahrensablauf

  • Wenden Sie sich an den zuständigen Gutachterausschuss und verlangen Sie eine Auskunft über einen bestimmten Bodenrichtwert. Geben Sie dabei mindestens an, auf welches Gebiet sich Ihre Anfrage bezieht. Wenn ein spezielles Antragsformular vorhanden ist, verwenden Sie bitte dieses.
  • Die Auskunft kann durch Gewährung der Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten, durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Einzelauskünfte erteilt werden.
  • Teilweise werden die Bodenrichtwerte auch als Datei (zum Beispiel auf CD) oder über das Internet zur Verfügung gestellt.
  • Wenn Sie die Auskunft in schriftlicher Form angefordert haben, wird sie Ihnen zugesandt.

Hinweis: Ein Anspruch auf eine fernmündliche Auskunftserteilung besteht nicht.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarten sowie mündliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel keine
  • schriftliche Auskunft über den Bodenrichtwert: in der Regel kostenpflichtig
  • Soweit die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte als Datei zur Verfügung stellen, ist dies in der Regel kostenpflichtig. Die Informationen über das Internet werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte der entsprechenden kommunalen Satzung.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung. 28.08.2024

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