Amtliches Kennzeichen für Boote und andere Kleinfahrzeuge auf Binnenschifffahrtsstraßen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens
Sie dürfen ein deutsches Kleinfahrzeug nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Eigentümerwechsel wie auch Namens- oder Adressänderung müssen den ausstellenden Stellen unverzüglich mitgeteilt werden.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 36
Voraussetzungen
gültiges amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zuteilung / Änderung eines amtlichen Kennzeichens stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer des Bootes beziehungsweise Kleinfahrzeugs.
- Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote).
- Die Landesdirektion Sachsen teilt das amtliche Kennzeichen zu und stellt Ihnen einen Ausweis über das zugeteilte Kennzeichen aus.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- Rechnungen/Kaufverträge oder schriftliche Erklärung des Eigentümers für Kleinfahrzeug (Boot) und Motor(en) (Kopie)
- Konformitätserklärung (Kopie)
Hinweis: Im Falle eines Eigenbaues ist von diesem mindestens ein Foto vorzulegen. Die Vorlage weiterer Unterlagen, insbesondere weitere Fotos oder Konstruktionszeichnungen, kann verlangt werden.
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 18,00
Rechtsgrundlage
- Sächsische Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO)
- Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 13.12.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.