Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), Bewerbung einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Das FSJ dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Kompetenz.
In folgenden Bereichen der sozialen Arbeit kann ein FSJ abgeleistet werden:
- Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Altenhilfe
- Behindertenhilfe
- Gesundheitswesen
- soziale Beratung und Hilfe
- Kultur
- Denkmalpflege
- Sport
- Politik
- Pädagogik
In einigen Bereichen ist auch ein Einsatz im Ausland möglich.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr können Sie nur bei zugelassenen FSJ-Trägern ableisten. Diese Träger sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.
Das FSJ dauert sechs bis 18 Monate (Regelzeit: 12 Monate vom 01.09. bis zum 31.08 des Folgejahres).
Zuständige Stelle
- Träger des Freiwilligen sozialen Jahres im Freistaat Sachsen
JUST – Jugendstiftung Sachsen
Voraussetzungen
Teilnehmer an einem FSJ müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und dürfen bis zur Beendigung des Dienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hinweis: Der Kindergeldanspruch besteht während des FSJ weiter.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger, bei dem Sie gern das FSJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.
Erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Träger, welche Unterlagen er für eine Bewerbung von Ihnen benötigt.
Frist/Dauer
- Bewerbungsfrist: in der Regel bis 31.03. des Jahres
Tipp: Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern gleich, erkundigen Sie sich deshalb möglichst frühzeitig.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz, JFDG)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (RL-FwD)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 17.06.2020
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.