Hochschule, Adressänderung mitteilen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie dies der Hochschule mitteilen.
Zuständige Stelle
die Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder E-Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, so dass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen
- Sie können die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen
Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie die für Ihre Hochschule geltenden Bestimmungen auf deren Internetseiten nachlesen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn von der Hochschule eine persönliche Vorsprache verlangt wird, müssen Sie in der Regel vorlegen:
- Studierendenausweis
- geänderter Personalausweis (mit neuer Adresse)
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 15 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) – Verarbeitung personenbezogener Daten
- Sächsische Hochschulpersonendatenverordnung (SächsHSPersDatVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.