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Hochschule, Adressänderung mitteilen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie dies der Hochschule mitteilen.

Zuständige Stelle

die Hochschule, an der Sie immatrikuliert sind

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder E-Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, so dass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen
  • Sie können die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen

Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie die für Ihre Hochschule geltenden Bestimmungen auf deren Internetseiten nachlesen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn von der Hochschule eine persönliche Vorsprache verlangt wird, müssen Sie in der Regel vorlegen:

  • Studierendenausweis
  • geänderter Personalausweis (mit neuer Adresse)

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024

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