Skip to content

KfW-Wohneigentumsprogramm, Förderdarlehen beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens zum Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum (KfW-Programm 124), mit zusätzlicher SAB-Förderung

Im Rahmen des Wohnungseigentumsprogrammes des Bundes fördert die KfW Grundstückkosten, Baukosten, Baunebenkosten oder den Kaufpreis mit bis zu EUR 100.000. Über ein Ergänzungsdarlehen der SAB lassen sich beide Förderungen zu einer Gesamtfinanzierung selbst genutzten Wohneigentums kombinieren.

Was wird gefördert?

Schaffung selbst genutzten Wohneigentums in einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung durch

  • Neubau,
  • Kauf oder
  • Um- und Ausbau.

Konditionen

Höchstbetrag
maximal EUR 100.000 pro Vorhaben

Zinsbindung, Zinssatz

  • Zinsbindung: bis zu zehn Jahre
  • Zinssatz: abhängig von Laufzeit und Zinsbindung; Zinsverbilligung durch Sächsische Aufbaubank um 0,5 %

Hinweis: Der Zinssatz für Darlehen zur Beseitigung von Hochwasserschäden beträgt ein Prozent in allen Laufzeiten. Die SAB verbilligt den Zinssatz nicht zusätzlich.

Auszahlung

  • 100 %
  • Abruf in einer Summe oder in Teilbeträgen möglich
  • Abruffrist: 36 Monate nach Darlehenszusage

Laufzeit

  • Annuitätendarlehen: bis zu 25 Jahre mit zehn Jahren Zinsbindung
  • Endfälliges Darlehen: bis zu zehn Jahre (wird von der SAB nicht angeboten)

Rückzahlung

  • Annuitätendarlehen:
    • gleich hohe, monatliche Raten
    • tilgungsfreie Anlaufzeit: bis zu drei Jahre (SAB grundsätzlich zwei Jahre)
    • Sondertilgung des Gesamtbetrages möglich gegen Vorfälligkeitsentgelt, Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen

Sicherheiten
bankübliche Sicherung durch Grundschulden

(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der SAB und KfW)

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

 Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Voraussetzungen

Gefördert werden, wenn sie Wohneigentum kaufen, bauen und selbst darin wohnen werden:

  • natürliche Personen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Von der Förderung ausgeschlossen:

  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
  • Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum wie zum Beispiel Wohnraumerweiterungen

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zur Inanspruchnahme des Darlehens bei der KfW an die SAB oder an Ihre Hausbank.

Antragsverlauf über die Sächsische Aufbaubank

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag von der KfW bewilligt ist.

Auszahlung

  • Beantragen Sie die Auszahlung mit den erforderlichen Formularen und Nachweisen.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung oder auf Wunsch auch in Teilbeträgen auf das von Ihnen angegebene Konto.
  • Die Antragstellung bei der KfW erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB) oder Ihre Hausbank.
  • Formulare und Merkblätter beziehen Sie hier über Amt24 oder aus dem SAB-Förderportal.

Erforderliche Unterlagen

  • Dokumente und Nachweise

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlicher Unterlagen finden Sie im Antragsvordruck.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Tipp: Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Dazu zählt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages.

Kosten

  • Bearbeitungsgebühr: keine
  • Bereitstellungszinsen: ab dem 13. Monat nach Zusagedatum monatlich 0,15 % für noch nicht abgerufene Darlehensbeträge

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 10.01.2023

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):