Wunschkennzeichen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Normalerweise wird Ihnen bei der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens eine Buchstaben- und Zahlenkombination gegeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wenn Sie jedoch zum Beispiel eine Buchstabenkombination mit Ihren Namensinitialen, eine bestimmte Zahlenfolge oder eine Abkürzung für Ihren Firmennamen möchten, können Sie ein Kennzeichen auch als Wunschkennzeichen beantragen, soweit es verfügbar ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Wunschkennzeichens besteht nicht.
Zuständige Stelle
Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Vergabe eines Wunschkennzeichens kann im Rahmen der Zulassungs- und Umschreibungsverfahren bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen – sofern in diesen Verfahren die Zuteilung eines Kennzeichens vorgesehen ist.
Bei den meisten Zulassungsbehörden kann das Wunschkennzeichen vorab reserviert werden. Die Reservierung kann je nach Angebot der Behörde persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Beachten Sie die möglicherweise unterschiedliche Reservierungsdauer.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
- für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: EUR 10,20
- für eine Vorabreservierung: zusätzlich EUR 2,60
Rechtsgrundlage
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) – Zuteilung von Kennzeichen
- § 10 Absatz 1 FZV – Oldtimerkennzeichen
- § 10 Absatz 3 FZV – Saisonkennzeichen
- Anlage 1 FZV – Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 4 FZV – Ausgestaltung der Kennzeichen
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.08.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.