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Vertrieb pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 anzeigen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2 verkaufen möchten, müssen Sie die Aufnahme des Betriebs oder die Eröffnung einer Verkaufsstelle mindestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Arbeitsschutzbehörde anzeigen. Änderungen bei verantwortlichen Personen oder Vertretungsberechtigten sowie die Schließung des Verkaufs sind unverzüglich mitzuteilen. Bei jährlich wiederkehrendem Verkauf solcher pyrotechnischen Gegenstände genügt eine einmalige Anzeige.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 55

Voraussetzungen

  • Verkauf von Pyrotechnik der Kategorien F1 und F2 (Feuerwerk)

Verfahrensablauf

Onlinedienst

Reichen Sie Ihren Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Bitte verwenden Sie dazu den Onlinedienst (siehe –> Onlineantrag).

  • Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:
    • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID
    • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK).
  • Sie erhalten eine elektronische Eingangsbestätigung. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse.

Können Sie den Onlinedienst nicht nutzen, reichen Sie Ihr Anliegen alternativ mit dem Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote) bei der zuständigen Stelle ein.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

  • Vorlage der Anzeige: mindestens 2 Wochen vor Aufnahme des Verkaufs

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 15.04.2026

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Ortsauswahl

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