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Lebensmittel-Qualitätszeichen in Sachsen beantragen

Allgemeine Informationen

Beim Kauf von Lebensmitteln legen Verbraucherinnen und Verbraucher immer mehr Wert auf verlässliche Qualität und Sicherheit. Qualitätszeichen und -siegel können hier eine Orientierung geben. Doch bei der Vielzahl von Siegeln und Zeichen fällt es schwer, den Überblick zu behalten. Welche sollten Sie beachten? Was sagen sie wirklich aus? Und wer vergibt sie aufgrund welcher Kriterien?

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verweist auf verlässliche Gütezeichen:

Deutschlandweit:

  • "QS"-Prüfzeichen
  • "Bio-Siegel"
Kennzeichnung mit EU-Bio-Logo, Bio-Siegel und Bio-AHV-Verordnung
  • EU-Bio-Logo
    Das EU-Bio-Logo darf nur auf Produkten verwendet werden, für die eine zugelassene Bio-Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie ökologisch erzeugt wurden. Dies erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern die Auswahl von Bio-Produkten, und Landwirte können sie besser im EU vermarkten. Mit dem EU-Bio-Logo erhalten in der EU ökologisch erzeugte Produkte ein einheitliches Erkennungszeichen.
  • Bio-Siegel
    Die Verwendung des deutschen Bio-Siegels kann kostenfrei online beantragt werden (siehe unten). Ein Kurzfilm auf dieser Webseite erklärt, wie es funktioniert.
  • Bio-AHV-Verordnung (gold, silber, bronze)
    Gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen, die nach der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) für die Auszeichnung ihres Bio-Anteils zertifiziert sind, können die AHV-Verordnung nutzen.

Ansprechstelle

QS Qualität und Sicherheit GmbH

EU-Bio-Logo:

EU-Kommission (europa.eu)

Bio-Siegel:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Voraussetzungen

"QS"-Prüfzeichen

Das QS-System für konventionelle Produkte sieht für verschiedene Produktbereiche Leitfäden, Checklisten und Prüfsystematiken vor, die in Handbüchern dargestellt werden. Dabei werden die folgenden Herstellungs- und Vermarktungsstufen berücksichtigt:

  • Futtermittel
  • Landwirtschaft
  • Schlachtung und Zerlegung
  • Verarbeitung
  • Lebensmitteleinzelhandel

EU-Bio-Logo / Bio-Siegel / Bio-AHV-Verordnung

Die Nutzung des EU-Bio-Logos / Bio-Siegels / Bio-AHV-Verordnung richtet sich nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung bzw. der Bio-AHVV und wird durch Kontrollstellen überwacht.

Verbote
  • gentechnisch veränderte Organismen
  • zahlreiche Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe
  • Behandlung mit ionisierenden Strahlen
  • Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln
  • Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger
Anforderungen
  • vielseitige Fruchtfolgen mit Schmetterlingsblütlern
  • flächengebundene, artgerechte Tierhaltung und kein vorbeugender Einsatz von Medikamenten
  • Fütterung überwiegend mit hofeigenen ökologischen Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika

Verfahrensablauf

Zunächst stellen Sie einen Antrag für das von Ihnen gewünschte Qualitätszeichen bei der dafür zuständigen Stelle. Die genauen Voraussetzungen entnehmen sie den jeweiligen Broschüren.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • Eine Bio-Zertifizierung ist kostenpflichtig und wird von in Sachsen zugelassenen Bio-Kontrollstellen durchgeführt. Die individuellen Kostenverzeichnisse der Bio-Kontrollstellen beziehungsweise Angebote können direkt bei den Kontrollstellen angefordert werden.
  • Der Freistaat Sachsen unterstützt Landwirte mit einem jährlichen Kontrollkostenzuschuss von EUR 40,00/ha, maximal EUR 550,00/Betrieb.
  • Weitere Informationen zur Bio-Zertifizierung
    sachsen.de

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. 07.10.2024

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