Förderkredit "Wachstum und Wettbewerb" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 251 und Nr. 263
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und trägt damit sowohl zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors als auch der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen bei.
Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.
Welche Vorhaben werden finanziert?
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
- Erwerb von Grundstücken
- Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
- allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen
Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.
Von der Förderung sind ausgenommen:
- alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 %
Laufzeit
4 bis 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Zuständige Stelle
Landwirtschaftliche Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftliche Unternehmen
Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen
- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
- einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Frist/Dauer
- Beantragung: vor Beginn Ihres Vorhabens
- Programm-Laufzeit: bis längstens 30.06.2024
Kosten
- Kreditzinsen
- Bearbeitungsgebühr
- Darlehenssumme ≤ EUR 125.000: bis zu 1 Prozent
- Darlehenssumme > EUR 125.000: max. EUR 1.250
Rechtsgrundlage
- Programmbedingungen Wachstum und Wettbewerb (Nr. 251)
- Programmbedingungen Wachstum und Wettbewerb Leasing (Nr. 263)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank. 08.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.