Hochschulstudium, Direktbewerbung (ausländische Studienbewerber EU, EWR) - Zulassungsantrag stellen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Studienbewerber / Studienbewerberin aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Liechtenstein, Norwegen – kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten, oder bei Hochschulstart.
Zuständige Stelle
Hochschule, an der Sie studieren möchten, oder Hochschulstart
Voraussetzungen
- ein der deutschen Hochschulreife ("Hochschulzugangsberechtigung") gleichwertiger Bildungsstand: durch Nachweise oder Feststellungsprüfung
- Sprachkenntnisse
- Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen
Verfahrensablauf
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich oder elektronisch.
- Füllen Sie den Antrag und alle weiteren Bewerbungsunterlagen vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
- Reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule, die über die Zulassung entscheidet, oder Hochschulstart ein. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung.
- Sie erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist der Fall, wenn Bewerberinnen oder Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Erforderliche Unterlagen
- einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten:
- Abschlüsse, die im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglichen (zum Beispiel Matura, Bakkalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE)
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien)
- Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und soweit vorhanden Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen unterrichtet Sie die jeweilige Hochschule oder Hochschulstart.
Frist/Dauer
Zulassungsantrag: rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist
Wenden Sie sich daher frühzeitig an das Akademische Auslandsamt der Hochschule, an der Sie studieren möchten und informieren Sie sich dort über die entsprechenden Kosten und Fristen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG)
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. 31.07.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.